Sonne78
Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Kindergeld. Mein Kind wird in Kürze 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Bei der Beantragung der Weiterzahlung des Kindergeldes fiel mir auf, dass ich bei der Familienkasse als verheiratet eingetragen bin. Ich bin aber schon 10 Jahre geschieden, habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen und dies alles der Familienkasse mitgeteilt. Der Name wurde auch geändert, der Familienstand offensichtlich nicht. Ich musste dann noch bestätigen dass das Kind bei mir lebt. Habe ich da nun irgendwelche Schwierigkeiten zu befürchten? Ich habe bei der Familienkasse zur Klärung angerufen und soll die Scheidungsunterlagen nachreichen. Meine Mitteilungspflicht habe ich meiner Ansicht nach nicht verletzt, aber wie sollte ich das notfalls jetzt noch beweisen? Vielen Dank.
Guten Morgen, aus $ 68 EStG ergibt sich eine Pflicht, Änderungen mitzuteilen. Da sich aber an der Zahlung des Kindergeldes nichts ändert, denk ich nicht, dass dies Folgen haben wird. Möglicherweise schreibt die Kindergeldstelle Ihren geschiedenen Mann an und fragt, ob er der Zahlung an Sie zugestimmt hat. Hab ich noch nicht gehört, kann aber theoretisch sein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Genau das haben sie bei uns gemacht. Ihn separat angeschrieben, informiert, wenn er dagegen ist, dann hätte er widersprechen können. Und wir sind zusammen und leben zusammen.
Sonne78
Vielen Dank für die Antwort. Wir sind schon lange getrennt, und da die Familienkasse von mir nur noch eine Bestätigung haben wollte dass das Kind bei mir lebt, bin ich auch nie auf die Idee gekommen dass dort irgendeine Info nicht angekommen ist. Die Namensänderung habe ich ja auch mitgeteilt. An meinem Kindergeldanspruch ändert es ja nichts.
Sonne78
Vielen Dank für die Antwort. Wir sind schon lange getrennt, und da die Familienkasse von mir nur noch eine Bestätigung haben wollte dass das Kind bei mir lebt, bin ich auch nie auf die Idee gekommen dass dort irgendeine Info nicht angekommen ist. Die Namensänderung habe ich ja auch mitgeteilt. An meinem Kindergeldanspruch ändert es ja nichts.
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