Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Kindergeld. Mein Kind wird in Kürze 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Bei der Beantragung der Weiterzahlung des Kindergeldes fiel mir auf, dass ich bei der Familienkasse als verheiratet eingetragen bin. Ich bin aber schon 10 Jahre geschieden, habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen und dies alles der Familienkasse mitgeteilt. Der Name wurde auch geändert, der Familienstand offensichtlich nicht. Ich musste dann noch bestätigen dass das Kind bei mir  lebt. Habe ich da nun irgendwelche Schwierigkeiten zu befürchten? Ich habe bei der Familienkasse zur Klärung angerufen und soll die Scheidungsunterlagen nachreichen. Meine Mitteilungspflicht habe ich meiner Ansicht nach nicht verletzt, aber wie sollte ich das notfalls jetzt noch beweisen? Vielen Dank.