twilight
Guten Tag Frau Bader, mein Partner (wir sind nicht verheiratet) wird beruflich bedingt umziehen und wir werden uns nur 2 Tage am Wochenende sehen. Anfang nächsten Jahres kommen unsere Zwilllinge zur Welt und ich frage mich, ob ich dann offiziell als alleinerziehend gelte und einen Alleinerziehendzuschlag bekomme. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Twilight
Hallo, zum H IV? Da wird ja erst einmal geprüft, was der KV verdient - der muss dann primär für seine Familie aufkommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Von wem möchtest Du diesen Zuschlag haben? Finanziell ist der Vater der Kinder für Euch zuständig. Auch unverheiratet für Dich. Der Job sollte also mindestens das decken, ansonsten kann er dableiben und ihr spart die doppelten Wohnkosten.
Colien07022004
Ist eure Beziehung intakt? Wenn ja, dann bist du nicht alleinerziehend! Von unserer Freundin der Mann ist Seefahrer, er ist fast 7 Monate auf See, trotz das sie verheiratet sind, gilt sie als Alleinerziehende. Sie könnte finanzielle Hilfe beantragen, ohne das ihr Mann mit einbezogen wird. Dein Partner ist den Kindern, so oder so unterhaltspflichtig. Deshalb wird niemand finanziell einspringen. LG
Sternenschnuppe
Ich raffe es nicht. Wieso würde der Mann , auch noch als Ehemann, nicht mit einbezogen werden? Meiner fuhr vor Ehe und Kindern zur See, aber seine Kollegen bekamen alle Trennungsgeld , Familienzuschlag etc. , neben dem nicht schlechten Verdienst. Da kann die Frau Zuhause nix beantragen. Und egal was er arbeitet, wie lange er weg ist, der Lohn ist entscheidend. Auch getrennte bekommen nix vom Staat wenn der Vater der Kinder aufkommen kann. Egal ob verheiratet oder nicht. Dachte ich zumindest immer. Aufgrund welcher Grundlage würde das bei Eurer Freundin anders sein ? Danke für Antwort.
Colien07022004
... Dachte ich auch immer! Aber es ist wohl entscheident, wie lange der Partner im Ausland am Stück ist. Ich glaubte das auch erstmal nicht. Sie würde zb einen Wohngeldzuschuss bekommen, würde H4 erhalten und das ohne Einbeziehung des Ehegatteneinkommens. Warum das so ist, keine Ahnung? Seemänner verdienen sehr und auch die betreffende Familie nutzt keine "Sozialgelder", denn auch meine Freundin geht arbeiten und verdient ausreichend. Unterhaltsvorschuss zb ist davon ausgeschlossen, den Unterhalt muss er leisten, wie jeder Vater, ob verheiratet oder nicht. Lg
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, ich möchte dies mal für eine Freundin fragen...ich wurde dazu um rat gefragt, kann es aber selber nicht wirklich beantworten. sie ist wie ich alleinerziehend mit einem Kind, ist in einer neuen Partnerschaft und ein Kinderwunsch bei den beiden besteht. wohnen nicht zusammen, werden auch erstmal nicht zusammen ziehen, auch nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich sind etwas über ein halbes Jahr zusammen und da er von weiterher kommt und die Fahrerei überhaupt nicht mehr geht, haben wir beschlossen zusammen zu ziehen. Mein Ex-Mann hat dem Umzug von meinem mit Ihm gemeinsamen Kind auch zugestimmt (wir ziehen 4 km weiter weg als wir vorher auseinander gewohnt ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in der 20 SSW und mein Partner und ich planen gerade die Aufteilung der Elternzeit. Unser Sohn ist für Mitte Juni ausgezählt. Vorgestellt haben wir uns, dass ich (Angestellte einer Bank) ab Geburt ca. 1,5 Jahre in Elternzeit gehe, mit der Option nach einem Jahr für 20h bis zum Ende der Elternzeit w ...
Hallo Frau Bader, mein Freund und ich erwarten ein Baby. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso wie für seine Frau (Scheidung läuft). Aktuell wohnen wir noch getrennt und wir wissen auch noch nicht, ob wir zusammenziehen. Gemeinsam kommen wir über die Einkommensgrenze für das Elternheld, einzeln lieg ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Hallo Frau Bader, leider bin ich während der Schwangerschaft mit Kind Nr 3 Alleinerziehend geworden . Der Vater der Kinder zahlt Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt wird aufgrund seines niedrigen Gehaltes nicht möglich sein. Nach den 14 Monaten Elterngeld müsste ich wieder arbeiten gehen,um alles finanziell stemmen zu können. Sprich me ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Wohnverhältnisse. Leider kann ich mir als Freiberufler nur eine 2-Zimmer-Wohnung leisten. Ich suche schon ewig eine 3-ZImmer-Wohnung, kann aber 1300 Euro monatlich nicht stemmen. Zumal der Kindesvater nicht regelmäßig Unterhalt und auch nur den geringsten Betrag von 355 Euro bezahlt, ob ...
Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...
Guten Tag Frau Bader, ich wohne mit meinem 5 jährigen Sohn und meinen Eltern in einer Wohnung. Meine Mutter ist 74 Jahre alt, zu 50% behindert und kann die Wohnung nicht mehr verlassen. Sie braucht für jeden Schritt einen Rollator, ist teils bettlägerig und braucht für den Toilettengang, beim Waschen und bei vielen anderen alltäglichen Dingen H ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus