Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend / mit neuem Partner ein Baby / Finanzielle Situation

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend / mit neuem Partner ein Baby / Finanzielle Situation

lynnsmum

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hallo frau bader, ich möchte dies mal für eine Freundin fragen...ich wurde dazu um rat gefragt, kann es aber selber nicht wirklich beantworten. sie ist wie ich alleinerziehend mit einem Kind, ist in einer neuen Partnerschaft und ein Kinderwunsch bei den beiden besteht. wohnen nicht zusammen, werden auch erstmal nicht zusammen ziehen, auch nicht beim Baby wie schaut das finanziell dann aus? bleibt sie dann weiter als alleinerziehende stehen?? es gibt ja für beide kinder dann einen papa, aber sie wohnt mit keinem zusammen. der neue Partner wird natürlich häufig bei iihr sein und sich ebenso ums Kind kümmern ist der neue Partner dann unterhaltspflichtig für sie und das Baby? sie ist noch in einer Beschäftigung, aber wohl nicht mehr allzu lange und sucht bereits nach etwas neuen. wie wird das dann beim elterngeld berücksichtigt, falls sie schwanger werden sollte, bevor sie eine neue Beschäftigung hat? denn sie hat ja vorher gearbeitet und erhalt dann, im fall der fälle, Arbeitslosengeld könnte sie, wenn sie bis dahin keinen neuen Job hat, alg II beantragen? was muss sie noch beachten? vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann ich zwar nicht nachvollziehen, rechtlich gilt sie aber als AE. Ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, hängt von vielen Argumenten ab. Lesen Sie mal hier. http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft Liebe Grüße NB


peekaboo

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.... mir ist es leider immer wieder fraglich, wieso sich Frauen auf so etwas einlassen! Sie ist bereits AE mit einem Kind und wünscht sich ein Zweites mit dem neuen Partner. So weit ich weiß, ist man nicht mehr AE wenn man in einer Partnerschaft ist. Klar ist der Vater für Sie und das Kind unterhaltspflichtig auch wenn beide nicht verheiratet sind. Für Sie allerdings dann nur bis zum 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes. Für das Kind immer. Ich persönlich würde mich bewusst nicht in so eine Lage geben, zumal Sie damit spekuliert Ihren ob aufzugeben und ggf. die Hartz IV Karriere anstrebt. Ich weiß, harte Worte.. aber ich finde so was immer abstruss. LG Peeka


EvaMaria1977

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So lange sie nicht mit dem Partner zusammenlebt, ist sie alleinerziehend und wird auch beim Elterngeld so gezählt, also sie kann 14 Monate Elterngeld bekommen, danach ALG II, es sei denn sie stellt sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann ALG I. Kindesvater ist zum Kindesunterhalt verpflichtet, und wenn er zahlungsfähig ist, dann auch Betreuungsunterhalt


peekaboo

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Gehalt hinzugezählt, da ALG II nach dem Bedarf berechnet wird, das weiß ich aus Erfahrung (zum Glück kam es nie so weit, da ich schnell wieder Arbeit fand)... Ich war AE und hatte mit meinem Sohn eine eigene Wohnung. Mein damaliger Freund (jetziger Mann) lebte ein paar Straßen weiter... und ich hätte sein Gehalt zugrunde legen müssen. Freunden meines Mannes ging es nicht anders. Die Frau lebte mit Ihren Kindern aus erster Ehe in einer Wohnung und der "Mann" kam ab und an zu Besuch. Das Amt bekam das Spitz und ihr wurde der Bedarf gestrichen. LG Peeka


EvaMaria1977

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Nein, ich liege richtig! Solange ich nicht mit einem Freund zusammenlebe, bin ich alleinerziehend, selbst wenn ich 3 Freunde habe und 6 Kinder, bleib ich alleinerziehend :) Dem Amt geht es schlicht und ergreifend nicht an, welche Beziehung ich außerhalb meiner Wohnung pflege. Nur der Unterhalt muss geregelt werden....


peekaboo

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Verhältnis mit einem Mann lebst (egal ob er bei Dir wohnt oder nicht) ist er "fällig". Wie schon gesagt, am eigenen Leibe fast erlebt. Ich rede hier über den ALGII Bezug. LG Peeka


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