Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag beim AG - Fristen wenn Geburtstermin nach vorne verschoben

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag beim AG - Fristen wenn Geburtstermin nach vorne verschoben

RenataZ

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Hallo Frau Bader & hallo alle zusammen, Ich hätte 2 Fragen bzgl. des Eintritts des Vaters in die Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes. Antrag wird mit dem vorläufigen Geburtstermin gestellt - das ist mir klar. Was aber passiert wenn ein früherer Entbindungstermin entweder: 1- vom Arzt gesetzt wird (z.B. geplanter Kaiserschnitt): Soll man dann den Termin beim AG schriftlich aktualisieren? Ist es ein Problem wg. der 7-wöchigen Anmeldefrist, d.h. würde der Vater dementsprechend die Elternzeit später antreten müssen? 2- das Baby einfach spontann früher kommt: Soll man dann den Termin beim AG schriftlich aktualisieren? Ist es ein Problem wg. der 7-wöchigen Anmeldefrist, d.h. würde der Vater dementsprechend die Elternzeit später antreten müssen? vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus! Herzliche Grüsse, Renata


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beantragen EZ ab Geburt u schreiben "voraussichtlich ab..". Wenn das Kind geplant früher kommt, teilt er es dem Ag mit - bei einer spontanen früheren Geburt geht das ja nicht. Da würde ich das Einvernehmen mt dem AG suchen - wenn zB noch ein Auftrag fertig gestellt werden muss Liebe Grüße NB


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