Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag zurückziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag zurückziehen

Mumaker

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Liebe Frau Bader, ich habe eine spezielle Situation. Ich habe eine zweite Elternzeit für meinen ersten Sohn, der jetzt 5 Jahre ist, beantragt und vom AG bewilligt bekommen. Diese beginnt Ende August 2021. Nach der Bewilligung des Antrags ca. Mitte Juni 2021 bin ich - trotz meines hohen Alters - doch noch einmal schwanger geworden. Ich habe bereits jetzt diverse Beschwerden und es wird auch eine Risikoschwangerschaft sein. Daher gehe ich davon aus, dass ich ein Beschäftigungsverbot noch vor Beginn der Elternzeit für meinen ersten Sohn erhalten werde. Frage: Da das Beschäftigungsverbot ab Beginn der Elternzeit ins Leere laufen wird, gibt es eine Möglichkeit den Elternzeitantrag zurückzuziehen vor Antritt ohne Zustimmung des Arbeitgebers? Mein Verständnis ist, dass - sobald ich die Elternzeit angetreten habe - ich die Elternzeit nur unterbrechen kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. nur bei Beginn der Mutterschutzzeit. Vielleicht haben Sie ja eine Idee. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein das geht nicht. Sie haben die Elternzeit beantragt und können nicht davon zurücktreten um ein Beschäftigungsverbot zu kommen. Des weiteren geht eine Krankschreibung einem Beschäftigungsverbot vor so dass sowieso zu klären wäre, ob nicht eine Krankschreibung angemessen wäre. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein das geht nicht da es kein Antrag ist sondern eine Mitteilung. Ohne zustimmung vom AG geht also nichts. Zumal AG wie auch die KK ein solches BV anzweifeln können. Den du schreibst von Beschweren und die rechtfertigen zumeist eher eine Krankschreibung, kein BV. Für dieser musst du nämlich arbeitsfähig sein.


MamaausM

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Ohne Zustimmung kannst du von deiner gemeldeten Elternzeit nicht zurück treten. Und schon mal gar nicht um in ein bezahltes BV zu gehen!!!


Dojii

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Selbst mit Zustimmung deines Arbeitgebers wäre das ganze sehr... Grauzone. Eine laufende Elternzeit zu beenden, um ein BV nutzen zu können, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers. Daher gehe ich davon aus, dass eine Rücknahme angemeldeter Elternzeit wegen eines BV genauso behandelt wird.


MamaausM

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Selbst eine Krankschreibung wird schwierig. Der AG muss ja zunächst Lohnfortzahlung leisten und später die KK. Wobei während einer Elternzeit ja nicht


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