Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Krankenkasse und Pflegekind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld, Krankenkasse und Pflegekind

Limbi

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Sehr geehrte Frau Bader, nach intensiver Internetrecherche muß ich nun doch meine Fragen stellen auf die ich bisher keine bzw. keine eindeutige Antwort bekommen habe... Mein Partner und ich planen seine Tochter (6) zu uns zu holen da das Jugendamt eine Gefährdung des des Kindeswohls sieht. Könnte ich in diesem Fall Elterngeld beantragen wenn ich das Kind in meinen Haushalt aufnehme? Bei der Berechnung des Elterngeldes komme ich auf den Höchstsatz von 1800 €, allerdings in der PKV. So wie es aussieht, bekomme ich einen neuen Vertrag bei dem ich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde und somit wieder pflichtversichert in der GKV. Wenn wir diesen Zeitpunkt für die Elternzeit wählen würden, könnte ich mich aufgrund des Vertrages wieder pflichversichern lassen aber das Elterngeld wird von den zurückliegenden 12 Monaten berechnet, richtig? Also hätte ich 1800 € abzgl. der rund 150 € KK oder wäre ich dadurch von der Beitragspflicht befreit? Wir spielen mit dem Gedanken, wenn die Kleine sich eingelebt hat, ein Pflegekind im gleichen Alter aufzunehmen um die sozialisation des Kindes zu erleichtern. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Wenn wir im Endeffekt 1000 € weniger bekommen für 2 Kinder ist dieses Modell finanziell nicht tragbar. Und weiter, wir planen auch gerade unseren eigenen Nachwuchs. Bei der Konstellation mit dem Halbgeschwisterchen bleibt die Berechnung wie bisher bestehen. Wie sieht es aber aus wenn ein Pflegekind im haus ist für welches Pflegegeld bezogen wird? Ich freue mich auf Ihr Feedback und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe! Grüße Limbi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist rechtlich kein Pflegekind, sondern ein Kind, das zum Vater zieht. Sicherlich hat die Mutter schon EG bekommen, so dass der Anspruch erschöpft ist. Ich bin kein Pädagoge, würde aber unter der Prämisse kein Pflegekind aufnehmen. Wenn Sie gerne mehr Kinder hätten, ja. Aber das Kind wird doch am meisten Aufmerksamkeit bekommen,wenn es alleine ist. Für Pflegekinder bekommt man im übrigen Pflegegeld und kein EG. Für ein eigenes Kind hingegen kann man EG bekommen, Maßstab sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt Liebe Grüße NB


wuselfritze

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Hallo Ich bin jetzt keine Anwältin aber das Kind ist schon 6 da gibts kein Elterngeld mehr. Und ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten aber ein Pflegekind aufzunehmen damit das leib oder Stiefkind sich besser Sozialisiert finde ich gelinde gesagt garnicht in Ordnung. Ein Kind ist kein doch Therapeut. Besser wäre in dem Fall Sportgruppen zu finden wo man hingehen kann mit dem Mädel oder z.B. es bei den Pfadfindern an zu melden, oder auch selbst Unternehmungen anzustellen. VG wuselfritze


Limbi

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Hallo Wuselfritze, danke für die Antwort! Zur Info: Wenn man ein Kind aufnimmt, kann man ab dem Zeitpunkt der Aufnahme bis zu dem Zeitpunkt bis das Kind 8 Jahre wird Elternzeit sowie Elterngeld beantragt werden und man bekommt es auch. Finden Sie das die Pflegekinder in den Heimen besser aufgehoben sind? Wir hatten in der Familie die gleiche Konstellation und es konnten alle Kinder davon profitieren. Was ist daran falsch die Möglichkeit zu nutzen einem weiteren Kind ein Zuhause zu geben wenn beide Kinder davon profitieren? VG Limbi


wuselfritze

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Wenn ich das Elterngeldgesetz richtig verstanden habe, dann ist das was sie schreiben durchaus möglich, aber (wie gesagt wenn ich es richtig verstanden habe) wurde doch gewiss für dieses Kind schonmal Elterngeld gezahlt?! Und zwar in dem Fall an die Mutter. Sprich damit dürfte dieses Kind bzw Sie nicht wieder Elterngeld bekommen. Das andere war meine persönliche Meinung zu dem Thema. Und da es hier ein Rechtshilfeforum ist möchte ich das jetzt an der Stelle nicht weiter diskutieren, aber gern per Mail wenn Ihnen das recht ist.


Sternenschnuppe

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Und da Du nicht Mann schreibst gehe ich davon aus, dass ihr nicht verheiratet seid. Das Kind zieht demnach zu seinem Vater und Du hast da keinerlei Rechte. Ja, man kann später Elterngeld bekommen, aber dieses Kind ist kein Pflege oder Adoptivkind oder sowas. Die Kinder meines Mannes sind auch zu uns gezogen. Da gibt es weder Elternzeit noch Geld, auch nicht für ihn. Kindergeld und um den Kindesunterhalt muss man sich selbst kümmern. Die Mutter bleibt die Mutter.


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