Medi123
Liebe Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind. Da ich also noch keine Erfahrung habe, kann ich darauf leider nicht zurückgreifen :-) Ich bin seit dem 01.01.2016 Selbständig und habe ein gutes regelmäßiges Einkommen. Ich habe einen Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse gestellt, allerdings ohne Krankentagegeld - ich dachte ja ich bin nicht krank. Mit der Schwangerschaft kann sich da ja schnell ändern. Wäre es besser das zu ändern? Also Krankenversicherung mit Krankentagegeld? Macht es Sinn sich bei der KV beraten zulassen? Oder würde diese mich nicht zu meinem Vorteil beraten? Ich habe bereits den Elterngeldrechner im Internet benutzt und da kommt raus, ich würde monatlich 0,00 € bekommen. Ich habe sicherlich etwas falsch gemacht. Denn laut den Informationen bekommen ja auch Selbständige Elterngeld. Auf Nachfrage bei der zuständigen Elterngeldstelle wies man mich ab, das hätte dann seine Richtigkeit, und wenn ich dem nicht glaube könnte ich ja den Antrag stellen. Nun möchte ich keine Zeit mit unnötigen Dingen vertun. Ich würde mich über eine kurzen Austausch sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Zeit... Beste Grüße Medi123
Hallo, 1. Bei Selbständigen zählt das letzte abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2. Ich persönlich habe einen versicheurng mit Krankentagegeld Liebe Grüße NB
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Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich ...
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