Tinasue29
Hallo, Kurze Frage, ich beziehe arbeitslosen geld ll da ich in EZ bin aber angestellte. Wenn ich jetzt wieder Mutterschaftsgeld für kind nummer zwei bekomme, wird mir das an die Leistungen die ich zur Zeit beziehe angerechnet? Oder darf ich das Mutterschaftsgeld komplett für mich behalten, also mehr geld haben?
Hallo, es wird voll angerechnet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mutterschaftsgeld ist Einkommen und wird selbstverständlich als Einkommen angerechnet.
Sternenschnuppe
Sorry, meinst Du die Frage ernst ? Du wirst 3 Monate normales Einkommen haben und willst zusätzlich H4 ? Wie alt ist Kind 1 und wieso finanzierst Du Eure Familienplanung bitte absichtlich mit Steuergeldern ?
Mitglied inaktiv
Klar wird Mutterschutzgeld angerechnet, warum auch nicht? Udn dran denken auch die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, sonst muss der AG nämlich seinen teil nicht zahlen. Fraglich ob das Amt es dann so lustig findet wenn sie trotzdem noch Hartz4 zahlen sollen/müssen. EG wird wohl auch angerechnet werden, weil Du es nicht selbst erarbeitet hast. Immerhin wäre auch Teilzeit innerhalb der Elternzeit möglich gewesen.
Tinasue29
Erstens : mein erstes kind ist fast drei zweitens: wollte ich nach einem jahr schon wieder vollzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hat aber nicht verstanden dass ich halt nicht mehr die schichten arbeiten konnte wie vor meinem kind, also sagte er ich solle die volle Ez nehmen die mir zusteht.auch mit teilzeit in einem anderen Unternehmen war nicht möglich, da ich zb in keinem anderen einzel handel arbeiten darf, von meinem jetzigen Arbeitgeber aus. Drittens :war es nur eine Frage, ab mai wenn die kleine da ist, ziehe ich um und will vom staat keine Leistungen mehr! Aber bis einschließlich 31.5 bekomme ich es halt noch. Danach lebe ich mietfrei und kann meinen Lebensunterhalt auch ohne staatliche Hilfe möglich machen!! Danke für die Antworten....
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Guten Tag, mein Fall ist etwas komplex. Meine Zwillinge sind im Dezember 3 Jahre alt geworden und haben noch immer keinen Kindergartenplatz. Derzeit sind die Jungs in einer Kindertagespflege, 3x in der Woche für insgesamt 12 Stunden, welche ich selbst finanziere, da der Landkreis dies nun nicht fördern möchte, die aber bis zum 3. Geburtstag gef ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit