KaKaO
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung des Mutterschaftsgelds die Höhe des Vollzeitlohns zu, weil mein Vollzeit-Arbeitsvertrag wieder läuft? Oder wird hier auch der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen (was dann inkl. Teilzeitlohn wäre). Ich bin hier gerade in Diskussion mit meinem Arbeitgeber, kann aber nirgends verlässliche Quellen finden und möchte natürlich kein Geld verschenken. Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort und viele Grüße
Hallo, es wird der VZ-Lohn genommen. Liebe Grüße NB
Ani123
Das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate wird nur bei wechselnden monatlichen Lohn genommen. Das trifft bei ihnen nicht zu. Im Mutterschutz steht ihnen das zu, was sie ohne bekommen würden. In ihrem Fall Vollzeitgehalt.
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