Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit - und jetzt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit - und jetzt?

bambina2.0

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Februar 2011 in Elternzeit. Beantragt und genehmigt wurde Elternzeit bis Februar 2013. Jetzt wird mir zum 31.03.2012 wegen Schließung gekündigt. Bekomme ich jetzt weiter Elterngeld bis Februar 2013? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie auf 24 Mo. aufgeteilt? Dann ist die Schließung egal. Ansonsten bekommen Sie eh nur 12 Mo Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Du bekommst dein Elterngeld unabhängig vom AG eh nur bis Feb 2012. Und wenn du es gesplittet hast, ändert die Betriebsschließung auch nichts an der Auszahlung. Aber guck bitte nochmal in deinen Auszahlungsplan im Elterngeldbescheid. Meist reicht die Auszahlung nur bis zum 22. Lebensmonat. Trotz Elternzeit solltest du dich bei rechtmäßiger Kündigung beim Arbeitsamt melden. Es könnten Umstellungen bei der Krankenkasse notwendig sein. Gruß Sabine


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