An876
Hallo Frau Bader, ich bin in der 9. Woche schwanger und arbeite aktuell in einer Apotheke als Minijob und in einem Büro als Hauptjob. Nun ist meine Frage kann meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot nur für meinen Minijob ausstellen, so dass ich in meinem Hauptjob ganz normal weiter arbeite bis zum Mutterschutz? Das Problem ist, dass es in der Apotheke aufgrund Corona nicht mehr angemessen ist für eine Schwangere zu arbeiten. Sollte es funktionieren ein Teilbeschäftigungsverbot zu bekommen werde ich trotzdem bis zum Mutterschutz meinen Lohn vom Minijob bekommen? Vielen Dank!
Hallo, jeder AG (!) für sich muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und kann dann ein BV aussprechen. Die FA ist dafür nur in Ausnahmefällen (zB Mobbing) zuständig. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Frauenärztin darf kein BV ausstellen für die Apotheke! Du musst dem AG die Schwangerschaft melden, der muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und stellt dann ein BV aus. Dann gibt es darüber auch den Lohn. Dein Haupt AG muss auch diese Beurteilung durchführen und wenn dein Arbeitsplatz Mutterschutz konform ist, darfst du weiter arbeiten.
mellomania
natüroich ist eine apotheke sicher für schwangere. gerade dort sind plastikwände, die leute haben masken, es gibt so viel im backoffice zu machen ohne kundenkontakt und corona ist KEIN grund für ein bv. deine gyn darf sich da gar nicht ranwagen, das muss der chef in der apotheke machen. wie kommst du drauf dass die apotheke nicht sicher sei?
cube
Also grundsätzlich ist der AG für die Gefährdungsbeurteilung und eine evt. Ersatzbeschäftigung oder eben BV zuständig. Deine FA kann doch gar nicht wissen, was der AG dir als Ersatztätigkeit (sofern überhaupt nötig) zuweisen kann. Aber ja, es wäre möglich für den einen Job ein BV zu bekommen und im anderen weiter zu arbeiten. Dann müsste die FA aber eben auch genau darlegen, warum der eine Job gefährlich ist und der andere nicht. Und da sie wie gesagt nicht weiß, wie dein Job aussieht ... Teile dem AG die Schwangerschaft mit und er soll erst mal eine Beurteilung machen. Das ist tatsächlich sein gutes Recht und ein BV der FA könnte er auch anzweifeln.
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