Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Mama_mit_Herz_voller_Liebe

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Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich nur noch für den Februar, danach habe ich noch 2 Monate Elternzeit ohne Elterngeld (2 Monate Basiselterngeld + 20 Monate Elterngeld Plus) Ich übe derzeit aktiv einen Minijob an einer Tankstelle aus (520€-Basis). Jetzt hätte ich 2 Fragen bezüglich einer erneuten Schwangerschaft und den BV‘s im Hauptberuf und im Minijob, da mir mitgeteilt wurde, dass ich an einer Tankstelle nicht mehr arbeiten darf, wenn ich schwanger bin 1. Frage: Wenn ich jetzt sagen wir mal rein theoretisch im Februar schwanger werden würde, bekäme ich dann im Minijob direkt das Geld für das BV oder erst nach Ende der Elternzeit? Ich frage aus dem Grund, da im Hauptberuf ja erst wieder nach Ende der Elternzeit ein BV ausgesprochen werden kann, aber ich im Minijob ja aktiv arbeiten gehe zur Zeit nicht ne ich da ja nicht mehr arbeiten dürfte, sobald ich dann im Februar theoretisch schwanger wäre. Der Minijob ist auch nicht auf die Elternzeit begrenzt. Also würde mir da rein rechtlich für März und April schon die Lohnfortzahlung im BV zustehen? 2. Frage: Wenn ich dann im Hauptberuf im April nach der Elternzeit wieder ein betriebsbedingtes BV bekäme, aus welchem Geld würde sich da die Höhe des zu zahlenden Entgeltes errechnen? Aus dem Elterngeld oder aus dem Lohn von vor der 1. Schwangerschaft? Im Internet finde ich leider hierzu nicht wirklich viel, vielleicht können Sie mir ein bisschen Klarheit verschaffen Im Voraus schonmal vielen lieben Dank für Ihre Zeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie den Minijob nicht ausüben können, bekommen Sie den MInijob Lohn in einem BV weiter. Zu der Benzol-Problematik hier: https://www.bft.de/aktuelles/rechtstipps/mutterschutz-tankstellen Wenn der Minijob nicht auf die Ez begrenzt ist, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass dass Sie beide Löhne im Rahmen der beiden BVs erhalten. Sie dürfen nach § 3 ArbZG nicht länger als 8 Std am Tag an 6 Tagen die Woche arbeiten. Außerdem muss der Haupt-AG das erlauben. 2. Aus dem LOhn, den Sie ohne BV erhalten würden. Dabei ist zu prüfen, ob Sie wegen K1 überhaupt VZ arbeiten könnten. Liebe Grüße NB


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