Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot bei Minijob

Zoelou1602

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Hallo, ich habe vor einer Woche einen Minijob als Reinigungskraft angefangen bei dem ich von 22:00-02:00 Uhr arbeite und habe zusätzlich einen Teilzeitjob. Jetzt habe ich heute erfahren das ich schwanger bin. Meine Ärztin wies mich direkt daraufhin, dass ich ab 22 Uhr nicht mehr arbeiten darf. Wie geht es jetzt weiter? Ich will den Job nicht kündigen. Mein Arbeitgeber kann mich aber nicht zu anderen Arbeitszeiten einteilen. Kann ich ein Beschäftigungsverbot bekommen obwohl ich erst seit einer Woche dort arbeite? Wie ist das dann mit meinem Lohn? Bekomme ich weiter Geld? Vielen Dank vorab ZoeLou


3wildehühner

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Woher weißt du, dass dein Arbeitgeber dich nicht zu anderen Zeiten einteilen „kann“? Hast du ihm bereits die Schwangerschaft mitgeteilt und er hat eine Gefährdungsbeurteilung gemacht? Dann müsste er ja selber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er keine alternative Stelle hat. Und: Was steht zu deinen Arbeitszeiten im Vertrag? Steht da, dass die Arbeitszeit von 22-2Uhr ist?


Zoelou1602

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Der Arbeitgeber gab mir zwei stellen zu Auswahl. 22-02 Uhr oder 22-12 uhr Im Nebenjob kann ich nur abends arbeiten da ich mittags keine Betreuung für meinen Sohn habe mein Mann kommt immer erst um 20 Uhr von der Arbeit nachhause


KielSprotte

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Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, ist das kein Fall für ein Beschäftigungsverbot! Wenn du da einen Arzt finden solltest, der dir eines ausstellt, kann das nach hinten losgehen.


Zoelou1602

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Es geht doch nicht um die betreuung meines Kindes. Es geht darum das mit dem Arbeitgeber Arbeitszeiten ab 22 Uhr vertraglich vereinbart war. Aber zu dieser Zeit darf ich nicht mehr arbeiten. Außerdem will ich vom Arzt kein beschäftigungsverbot sondern müsste dieses ja von meinem Arbeitgeber erteilt bekommen


KielSprotte

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Vor einem BV steht erst einmal eine Umsetzung. Wenn dein AG dich also auch am Vormittag beschäftigen könnte (z.B. durch Tausch mit einer anderen MA), du das aber nicht kannst, weil du keine Betreuung für dein Kind hast, ist das nun einmal kein Grund für ein BV.


Nelie1113

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Ich finde es schon ein bisschen seltsam, dass hier öfters sofort geantwortet wird, man hätte keine Kinderbetreuung, nur weil dies zu anderen Uhrzeiten, als zu denen man sich eine Arbeit gesucht hat nicht der Fall ist. Ich arbeite z. B. auch nachts, weil dann meine Kinderbetreuung durch meinen Mann gesichert ist, könnte jedoch am Tag nicht arbeiten, da mein Mann unregelmäßig Früh und Spätschicht arbeitet. Habe ich deshalb jetzt keine gesicherte Betreuung? Könnten hier alle problemlos von einem Vormittagsbürojob in den Nachtdienst wechseln? Im Übrigen, wenn die Arbeitszeit, sprich nachts im Vertrag festgehalten ist, dann gibt es hierfür sehr wohl ein Beschäftigungsverbot. Auch bei mir wäre dies der Fall, sollte ich schwanger werden. Grüße


KielSprotte

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Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich hier nach BV geschrien wird bzw. davon ausgegangen wird, dass man sofort und völlig natürlich eines bekommt! Wie schon öfters (auch von Frau Bader) geschrieben wurde, ist das Gesetz zum 01.01.2018 geändert worden und BV sind nur noch die absolute Ausnahme. Und fehlende Kinderbetreuung ist kein Grund dafür!


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