Lisl1972
Hallo Frau Bader, Ich habe ein Kind mit meinem Freund, der seinen dauerhaften Wohnort in Tschechien hat. Berufsbedingt ist er häufig in Deutschland, wir sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Aber gemeldet ist er in Tschechien. Im Falle meines Todes, kann er hier in Deutschland für unser Kind Sorgerecht ausüben, auch wenn er nicht dauerhaft hier lebt? Oder muss er das Kind mit nach Tschechien nehmen? Eine Wohnortverlegung nach Deutschland ist aus beruflichen Gründen nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, Sie beantworten es doch schon selbst. Er würde das Kind mit nach Tschechien nehmen, wenn er es dort betreuen kann. Liebe Grüße NB
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