AA19
Hallo, ich fange nach der Elternzeit im Dez wieder an zu arbeiten und habe meinen Arbeitsvertrag in 2facher Ausfertigung bekommen. Einen habe ich zurückgeschickt, er ist aber wohl nicht angekommen. Nun überlege ich, ob ich mein Exemplar, diesmal per Einschreiben Rückschein, raussende. Dann habe ich aber nur eine Kopie. Ist das in einem Streitfall, man weiß ja nie... schlecht für mich? Bis die Chefs, für ein weiteres Original erneut alles unterschrieben haben dauert es.
Hallo, ich würde das Original nicht aus der Hand geben. DIe brauchen von sich selber keine originale Unterschrift Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde das einscannen und per mail schicken, dass du auf jeden fall das original hast. oder du machst eine kopie und schickst diese!! zum AG
AA19
Und wenn die auch das Original brauchen. Ist ja sozusagen meine Schuld da nicht per Einschreiben, bzw die der Post, dass es nicht angekommen ist.
mellomania
dann solltest du auf deiner kopie den AG nochmal unterschreiben lassen im original
85kathali
Ich würde das Original auch behalten und eine Kopie mit nochmaliger Unterschrift von dir schicken. Und denen den Betrag dann eben vor Ort nochmal unterschreiben.
AA19
Vor Ort bin ich erstmal nicht, da direkt 100% KA anstehen und es ist 1Std entfernt. Dann kann ich ja eher einen frankierten Rückumschlag beilegen für ein weiteres Original aber die Chefs halten mich für doof. Zufällig kommt genau mein Brief nicht an....ist irgendwie komisch.
MamavonMia123
Gerade dann würde ich niemals das letzte gültige Original aus den Händen geben... vielleicht ist der Brief ja längst angekommen und man würde nur gerne doch noch schnell etwas ändern... (nur ein Gedanke, aber man weiß ja nie). Es gibt keine Verpflichtung Verträge per Einschreiben zu verschicken. Oder hat dein AG explizit darum gebeten und Kostenübernahme angeboten. Wenn dem nicht so war, hast du nichts falsch gemacht. Dein Exemplar bleibt gültig! Schick dem AG einen Scan (das hat in einer ähnlichen Situation bei meinen AG gereicht) oder unterschreibe wie oben beschrieben die Kopie nochmal und schicke dir Kopie erneut. Wenn der AG sich darauf nicht einlassen will muss er halt den Vertrag nochmal schicken. (Den Inhalt würde ich aber ganz genau abgleichen! Sichst ist sicher. ) Dein Vertrag ist dennoch schon gültig und durch die zugesandte Kopie hat auch Dein AG einen Nachweis, dass Du einverstanden warst.
Mitglied inaktiv
Dein letztes Original würde ich auf keinen Fall herausgeben. Das erste original hätte ich per Einschreiben bzw Brief Prio (da bekommt man einen Sendungsnummer und man sieht wann es angekommen ist - ist nur 1€ teurer) geschickt. Aber nun ist scheinbar nicht angekommen.
emilie.d.
Man kann eine Kopie zum Original erklären. Ich würde mein Original nicht aus der Hand geben. Also kopieren und Du unterschreibst nochmal (und der Rest dann vor Ort) ofer sie sollen Dir noch mal zwei Exemplare schicken mit dem Zusatz 'ersetzt AV vom ...'
AA19
Habe jetzt eine Mail mit dem Vertrag geschickt und die Kopie mit meiner Originalunterschrift per Post. Sollte der Brief theoretisch wieder nicht ankommen bzw die Firma tut so, ist es ein Kündigungsgrund bzw bin ich dann zum Tag des Arbeitsbeginns nicht eingestellt, da sie meine Originalunterschrift nicht haben und können mich loswerden?... Natürlich sehe ich zu, dass sie bis dahin alles haben, aber da kam ich jetzt irgendwie drauf
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