Verenka
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft. Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren und ich würde gerne bis zum Januar 2027 in Elternzeit gehen. Was passiert mit meinem Vertrag? Bin ich vom 01.06.26-01.01.27 dann arbeitslos? Hat das Auswirkungen auf mein Elterngeld das ich während dieser Zeit erhalten werde? Herzlichen Dank und liebe Grüße, Verenka
Hallo, der Vertrag läuft aus und damit indet die EZ. Klären Sie vorher die Frage der Krankenversicherung. Ohne Ez sind Sie nur beitragsfrei versichert, wenn Sie EG beziehen. Liebe Grüße NB
Neverland
Du kannst nicht bis 2027 in EZ gehen. Mangels AG. Deine EZ endet mit dem AV. Ab dann bist du Hausfrau. EG bekommst du darüber hinaus. Solange du dieses bekommst, bist Du auch KV. Endet das EG, brauchst du da eine andere Lösung. Arbeitslos kannst du dich melden, sobald du eine entsprechende Kinderbetreuung hast und je nachdem dann auch evtl ALG1 beziehen
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