Bubub
Hallo Frau Bader, Hab zwei Kinder 2 (8) und 4 (10) Klasse. Bin in das Unternehmen zurück weil man darmals dringend Mitarbeiter gesuchte hatte und es auch von der Arbeitszeit und Schule immer gut gepasst hat, was sich wohl in den nächsten Wochen ändern soll,der Chef möchte sich neu Aufstellen und kündigt Mitarbeiter die sein Vorhaben nicht unterstützen wollen. Meine Arbeitszeiten sollen in der Woche dann von 5uhr - 13 Uhr oder 13uhr- 21uhr gehen. Was bei uns nicht funktioniert Mein Mann ist 6.30 Uhr schon aus dem Haus und kommt erst 17uhr oder auch später von der Arbeit nach Hause. Die Schule beginnt ca 8uhr so wie ich. Ich habe ein Festvertrag und arbeite eigentlich 30 Stunden in der Woche die einfach so um 8 Stunden gekürzt wurden ohne mein Wissen. Meine Fragen sind 1.Darf der Arbeitgeber mich zwingen diese Arbeitszeiten zu machen, da ich eine Fürsorgepflicht habe.?? 2. Kann er mich kündigen wenn ich dies nicht zustimme das ich das nicht kann mit den Arbeitszeiten in der Woche? 3. Dürfen die Arbeitsstunden einfach so gekürzt werden, weil man vielleicht Stunden sparen will? Ich wäre Ihnen sehr Dankbar wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben was ich da machen kann
3wildehühner
Maßgeblich ist das, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Stehen dort nur die Stunden, die du monatlich arbeiten musst, oder stehen dort auch genaue Zeiten, zu denen dies der Fall ist. Normalerweise stehen ja keine Zeiten in den Arbeitsverträgen. Sollte das bei dir auch so sein, kann der Arbeitgeber dich einsetzen, wie er möchte. Wenn du den Arbeitszeiten nicht nachkommen kannst, ist es allerdings dann nicht so, dass dein Arbeitgeber dir kündigen muss, sondern dass du selber kündigen musst, weil du ja den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst. Kinderbetreuung ist Privatangelegenheit und das darf dem Arbeitgeber komplett egal sein. Sprich dann am besten im Vorfeld mit der Arbeitsagentur, damit du keine Sperre bekommst. Das mit der Kürzung der Stunden, habe ich nicht ganz verstanden: Bekommst du kein monatliches Festgehalt, sondern wirst stundengenau entlohnt? Hat er dich jetzt schon mit weniger Stunden eingeteilt oder soll das der Fall sein, wenn die Arbeitszeiten in diese zwei Schichten geändert werden?
Bubub
Also in meinem Arbeitsvertrag sind auch Pausenzeiten geregelt, sprich steht drauf wann man Pause hat je nachdem was man für Stunden an diesem Tag hat , und mir Ist aufgefallen das ich die letzten Monaten / Jahren falsch gearbeitet habe mir hatte laut mein Vertrag immer eine 15min Pause zugestanden die ich nie in Anspruch genommen habe.Eeil es do nicht eingetragen wurde im Arbeitsplan. Ja mir wurden 8 Arbeitsstunden für diese Woche einfach so gekürzt ohne mein Wissen. Darf er das einfach so? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Danke im voraus bitte um Antwort
KielSprotte
Das ist eine Sache für einen Arbeitsrechtler, aber grundsätzlich gilt was im Vertrag steht: Wenn dort nur schwammig von "in der Regel 30 Wochenstd." oder "xy Monatsstd." genannt sind, kann er dich auch eine Woche mit 20 und in der nächsten Woche mit 40 Stunden einsetzen. Wenn hingegen fixe Arbeitszeiten genannt sind, kann der AG nur über eine Änderungskündigung gehen. Das mit den Pausen verstehe ich nicht - du bist als AN verpflichtet, nach 6 Std. Arbeitszeit mdst. 15 Minuten Pause zu machen. Diese musst du dann stempeln, wobei die meisten Zeiterfassungsprogramme die automatisch abziehen. Wenn du deinem AG diese Zeit schenkst, dein Problem. Und auch die Kinderbetreuung ist alleine eure Sache, da braucht der AG keine Rücksicht drauf nehmen.
3wildehühner
Welche Arbeitszeiten stehen denn im Vertrag? 15 Minuten Pause sind nach 6 Stunden gesetzlich vorgeschrieben.
Ani123
(§ 4 ArbZG - Einzelnorm) "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs..." 30 Minuten sind ab 6 Stunden vorgeschrieben. Wird weniger gemacht müssen trotzdem 30 abgezogen werden. die 30 Minuten können in zwei Pausen aufgeteilt werden, wobei mind. am Stück 15 Minuten gemacht werden müssen damit es als Pause gilt. Da Sie die Pausen nicht gemacht haben ist ihr Pech. In Zukunft sollten sie darauf achten. Pause nicht machen und dafür eher gehen ist nicht erlaubt. Was steht an Stundenzahl genau im Arbeitsvertrag? Wöchentlich 30 Stunden? Dann darf er die Stunden nicht kürzen. Monatlich 120 Stunden, dann kann er die Stunden so aufteilen wie es ihm passt. Nur mehr als 40 Stunden pro Woche sollten es nicht werden. Sind in ihrem Vertrag genaue Arbeitszeiten genannt? Z. B. Montag bis Freitag von 8-14 Uhr? Wenn ja kann ihr Arbeitgeber die nicht ändern. Wenn nein kann er die abändern. Wenn sie die neuen Zeiten nicht arbeiten können müssen sie kündigen. Kinderbetreuung ist Privatsache und darauf muss ihr Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen. Er stellt ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung, welchen sie nicht nutzen können. Nehmen Sie Kontakt zu Agentur für Arbeit auf und lassen sie sich beraten wie sie am besten kündigen ohne eine Sperre zu bekommen. Zeitgleich sollten sie sich neu bewerben. Vielleicht haben sie Glück und finden passend zum Ende der Kündigung eine neue Stelle. Wenn nicht und sie haben keine Sperre bekommen sie ALG1. Allerdings nur in der Höhe wie sie arbeiten können. In ihrem Fall für 30 Wochenstunden. Wegen der Stundenkürzung sollten sie schauen was im Vertrag steht. "Wenn dort beispielsweise festgehalten wurde, dass die Arbeitszeit von Seiten des Arbeitgebers je nach betrieblicher Notwendigkeit gekürzt werden darf, dann darf er diese auch durchsetzen. Dabei muss er sich jedoch an einen bestimmten Rahmen halten: So darf er die derzeit geltende Arbeitszeit nicht um mehr als 20% kürzen. Dann ist eine vereinbarte Klausel zur Arbeitszeitveränderung im Arbeitsvertrag nämlich unwirksam. Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen. Ihr Arbeitgeber muss nachweisen, dass er nicht nur bestimmten Mitarbeitern die Arbeitszeit kürzen will, sondern dass diese Regelung bei allen Mitarbeitern Anwendung findet." (Arbeitszeitverkürzung: Das darf der Arbeitgeber | wirtschaftsforum.de)
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