PüppiLangnerStrumpf
Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich noch nicht erhalten. Heute 08.04.22 teilte mir meine Chefin per WhatsApp Nachricht mit das Sie die Firma zum Juni 2022 aufgeben will. Jetzt ist meine Frage wie sich das mit meiner Elternzeit bzw meinem Elterngeld verhält? Ich habe versucht schon selbst zu recherchieren jedoch finde ich nichts genaues da unsere Firma von der Kleinbetriebregel (unter 10 Mitarbeitern) betroffen ist. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen/ Info geben. Vielen Dank im Voraus Alles Liebe PüppiLangnerStrumpf
Hallo, wenn die Firma aufgelöst wird ohne Rechtsnachfolger wird die Aufsichtsbehörde die Kündigung trotz EZ genehmigen. Wichtig ist dann, dass Sie sich nach Ablauf des EG um die KK kümmern. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, Antwort wirst Du auch keine bekommen, denn Du meldest die Elternzeit an, sie muss nicht genehmigt werden, sondern Du setzt darüber in Kenntnis. Zu dem anderen kann ich Dir nichts sagen. Viele Grüße
Suomi
Elterngeld bekommst Du ganz normal weiter. Wenn es das Unternehmen ab Juli nicht mehr gibt und aufgelöst wird, kann man Dich auch kündigen. Ab da hast Du dann keine Elternzeit mehr...ohne AG keine EZ. Du bist dann eben Hausfrau mit Elterngeldbezug.
Mitglied inaktiv
Achtung.. Solange du dann Elterngeld beziehst, bist du darüber kostenlos versichert
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