PüppiLangnerStrumpf
Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich noch nicht erhalten. Heute 08.04.22 teilte mir meine Chefin per WhatsApp Nachricht mit das Sie die Firma zum Juni 2022 aufgeben will. Jetzt ist meine Frage wie sich das mit meiner Elternzeit bzw meinem Elterngeld verhält? Ich habe versucht schon selbst zu recherchieren jedoch finde ich nichts genaues da unsere Firma von der Kleinbetriebregel (unter 10 Mitarbeitern) betroffen ist. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen/ Info geben. Vielen Dank im Voraus Alles Liebe PüppiLangnerStrumpf
Hallo, wenn die Firma aufgelöst wird ohne Rechtsnachfolger wird die Aufsichtsbehörde die Kündigung trotz EZ genehmigen. Wichtig ist dann, dass Sie sich nach Ablauf des EG um die KK kümmern. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, Antwort wirst Du auch keine bekommen, denn Du meldest die Elternzeit an, sie muss nicht genehmigt werden, sondern Du setzt darüber in Kenntnis. Zu dem anderen kann ich Dir nichts sagen. Viele Grüße
Suomi
Elterngeld bekommst Du ganz normal weiter. Wenn es das Unternehmen ab Juli nicht mehr gibt und aufgelöst wird, kann man Dich auch kündigen. Ab da hast Du dann keine Elternzeit mehr...ohne AG keine EZ. Du bist dann eben Hausfrau mit Elterngeldbezug.
Mitglied inaktiv
Achtung.. Solange du dann Elterngeld beziehst, bist du darüber kostenlos versichert
Ähnliche Fragen
Schönen guten Tag Frau Bader. Vor kurzem habe meinen Antrag für die Elternzeit eingereicht. Mein ET ist der 26.5. Geplant ist dass ich bis Ende Nov. 2020 in EZ gehe. In der Zeit möchte ich 6 Monate Basis Elterngeld beziehen und danach 12 Monate EG Plus und dazu 50Std im Monat arbeiten. Somit deckt sich meine EZ mit dem EG Bezug. Nun habe ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Ich plane ab dem 9. Lebensmonat meines Kindes ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bekomme bis 13.11.24 Elterngeld (12 Monate). Welche Nachweise muss ich dann erbringen. Die Lohnsteuer wird dann ja erst im Januar gemacht und da fallen ja der halbe November und Dezember noch dazu ( wo ich nochmal mehr verdienen werde)
Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt meines Sohnes am 20.12.21 noch bis zum 19.12.24 in Elternzeit. Meinem Arbeitgeber habe ich bereits mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit nicht wieder in den alten Beruf zurückkehren werde. Ich habe nun das Angebot, ab Ende Oktober als Vertretungslehrerin zu arbeiten (ohne feste ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach der Geburt ca. Nach 3 Monaten in meinem Job einen Minijob wieder beginnen. Da dieser auf das Elterngeld angerechnet wird bleibt davon nur wenig übrig und daher dachte ich, wenn mein AG dann für meinen älteren Sohn den Kita Zuschuss wieder bezahlt hätte ich diesen voll da dies Steuerfrei ist und nicht ang ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschäftigungsverbot
- Einkommensberechnung Kitabeiträge bei Unterhaltspflicht
- Kind krank Freund übernahm Pflege weil ich selber verhindert war
- Steuerfreibetrag
- Jugendamt
- Inflationsausgleichsprämie
- Wie verbindlich ist privat getroffene Umgangserklärung?
- Sorgerechtserklärung Co-Mutter
- Dringende und notwendige Beratung
- Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot