Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Elterngeldbemessungsgrenze

Frage: Neues Elterngeldbemessungsgrenze

Johanna0407

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Hallo Frau Bader, die Bemessungsgrenze für das Elterngeld liegt ja neuerdings bei 175 000 Euro steuerbares Einkommen. Wir denken über ein 2. Kind nach. Dieses Jahr würden wir noch drunter liegen, nächstes Jahr drüber. Zählt für das Elterngeld nur das Vorjahr? danke und vg J


misses-cat

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Bei Angestellten zählen die letzten 12 Monate vor Mutterschutz  Bei selbstständigen das letzte abgeschlossene Kalenderjahr 


Johanna0407

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Aber nur für die Höhe des Elterngelds, oder? Ob man überhaupt Elterngeld bekommt, hängt vom steurbaren Einkommen des Vorjahres ab?


Dojii

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Es zählt für die Einkommensgrenze das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor Geburt. Kommt das Kind 2026, zählt 2025. Kommt das Kind erst 2027, dann zählt 2026. 


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