Lavazza84
Guten Morgen, ich habe meinem Arbeitgeber unaufgefordert die Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt übermittelt. Diese kostete 7,50€. Lt. MuSchG ist der AG verpflichtet diese zu bezahlen. Auf meine Bitte hin dies mit der nächsten Gehaltsabrechnung zu erstatten, wurde nicht entsprochen "die Auszahlung ist nicht möglich". Muss ich in diesem Fall, da der AG nicht nach einer Bescheinigung verlangt hat, dies tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen? Im MuSchG ist hier immer di e Rede von "auf Verlangen des Arbeitgebers". Danke für die Antwort!
Hallo, ich muss selber im Mutterschutzgesetz lesen. Da steht im § 9 VI: "Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber." Da es nicht auf sein Verlangen war haben Sie auch kein Erstattungsanspruch. Liebe Grüße NB
Dojii
Nach dem alten MuSchG war man anscheinend der Meinung, dass der AG die Kosten trotzdem tragen muss, aber für die aktuell gültige Fassung des MuSchG habe ich aber dann die gegenteilige Meinung gefunden: "Die Kosten eines Zeugnisses, das dem Arbeitgeber auf sein Verlangen vorzulegen ist, hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 9 Abs. 6 Satz 2 MuSchG). Hat die Arbeitnehmerin bereits vor einem arbeitgeberseitigen Verlangen ein Zeugnis ausstellen lassen und legt sie es auf Verlangen des Arbeitgebers vor, so entsteht die Kostentragungspflicht nicht. "
Lavazza84
ah okay, das ist dann eindeutig. Na, dann sollen sie die 7,50€ eben anlegen, Geizkrägen.
la-floe
@TE wieso Geizkrägen? Wenn ich dir was vorlege, was du gar nicht angefordert hast, zahlst du mir das dann auch? floe
Felica
Der Ag braucht die Schwangerschaftsbescheinigung aber um die Schwangere ordnungsgemäß zu melden. Ohne diese läuft das nämlich nicht so leicht. Einblick in den Mutterpass steht dem AG nicht zu, Kopien daraus auch nicht. Reine Auslegungssache also. Allerdings sind die AG die die Schwangeren ordnungemäß melden nicht unbedingt in der Überzahl wenn man entsprechenden Berichten glauben will. Auch deshalb ja die Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes. Hatte die Diskussion mit meinem AG auch. Wenn ein AG nicht weiß wozu er diese benötigt, kann man sich schon seinen Teil denken. Als AN kann man sich dann überlegen ob man sie dem AG aushändigt wenn er die Gebühr dafür nicht ersetzten will, oder sie dann eben behält. Meiner hat mir am Ende das Geld ersetzt, war nämlich für ihn bürokratisch deutlich leichter weil er alle nötigen Infos auf einen kleinen Zettel hatte.
Mitglied inaktiv
Für eine Mitteilung der Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde braucht man KEIN ärztliches Attest. Schließlich verlangt das MuSchG nur eine mündliche Mitteilung der Schwangeren an den AG, daher ist für die Mitteilung der Schwangerschaft an die Behörde ebenfalls kein Attest nötig.
Felica
Aber es erleichtert die Sache wenn man alles zusammen hat, wie ET, wann Mutterschutz usw.
Mitglied inaktiv
Wenn du richtig liest, steht im MuSchG, dass eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft UND den mutmaßlichen Termin der Entbindung mitteilen soll. Das geht auch mündlich. Und daraus ergibt sich der Beginn der Mutterschutzfrist. Wenn das Gesetz kein Attest zwingend erfordert, dann ist das eben so.
mellomania
ohne attest? also die frau sagt, wann ihr ET und der beginn des mutterschutzes ist und er AG verfüht auf Grund dessen einen rechtsverbindlichen mutterschutz? geht das echt? hatten das bisher nie...danke dir sehr
Mitglied inaktiv
Du kannst doch alles im MuSchG nachlesen. § 15 Abs. 1 Die Frau soll dem AG ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung mitteilen. Eine Sollvorschrift, heißt, dass sie nicht dazu gezwungen wird. Es ist ihre Entscheidung. Genauso ist die Vorlage des ärztlichen Attests eine Sollvorschrift (§ 15, Abs. 2). Die Frau ist nicht dazu gezwungen, das Attest vorzulegen, selbst wenn der AG das verlangt. Es steht ihr frei. Dass sie schwanger ist, sieht man doch ohnehin an ihrem zunehmenden Bauchumfang. Niemand wird gezwungen zum Arzt zu gehen. Wenn sie nicht zu einem Arzt oder einer Hebamme gehen wollte, könnte sie auch kein Attest vorlegen. Das ist zwar eine theoretische Überlegung, aber lies mal den genauen Wortlaut von § 15, dann wird es dir doch klar.
mellomania
klar ist es mir schon, ich hatte es in der praxis nur noch nicht, dass es ohne attest mitgeteilt wurde. daher meine frage
Mitglied inaktiv
Ich denke, dass die praktischen Abläufe in der Verwaltung sich an den rechtlichen Vorgaben orientieren müssen und nicht umgekehrt. Wie ihr das macht, ist euer Problem. Ob man für den Antrag von Mutterschaftsgeld ein Attest braucht, weiß ich aber nicht. Es gibt Frauen, die erst bei den einsetzenden Presswehen merken, dass sie schwanger sind. Da gehts doch auch mit der Mutterschutzfrist. (Die nicht genommene Schutzfrist wird hinten angehängt.)
Mitglied inaktiv
Also ich habe bei der reinen Mitteilung meiner Schwangerschaft nie ein Attest beim AG vorgelegt. Ich habe mitgeteilt, dass ich schwanger bin, wann der voraussichtliche ET ist und wann somit der Mutterschutz voraussichtlich beginnen wird. Und das alles auch immer nur mündlich. Für das Mutterschutzgeld bekam ich vom Arzt einen Wisch für die KK kurz bevor der Mutterschutz anfängt, aber sonst habe ich da nie was gebraucht. Vielleicht ist mein Arbeitgeber ja auch nur so "naiv", dass er seinen Arbeitgebern zutraut, ihn über mögliche Schwangerschaften nicht zu belügen. Welchen Sinn sollte das auch machen? LG Lilly
mellomania
geh mal auf arbeitgeberseite. da sagt eine sie ist in der 5. woche schwanger. ab da hat sie kündigungsschutz. es gibt solche damen. glaubt mir. und wenn der AG auf die bescheinigung verzichtet ist das doch risiko hoch 10..mal nur so am rande
Mitglied inaktiv
Wenn eine Frau vorgibt, sie sei in der 5. Woche schwanger, wie soll sie aus dieser Lüge wieder rauskommen? Der Bauch wächst nicht, ein Kind wird nicht geboren werden. Wenn sie eine Fehlgeburt haben sollte, dann würde das eine Krankschreibung von mind. 1-2 Wochen erfordern in der Frühschwangerschaft. Bei späten Fehlgeburten wäre es ein längerer Zeitraum für eine AU, und zwar von einem Krankenhaus oder Gynäkologen. Wenn der AG sie in der Zeit kündigen wollte, ginge das über einen Antrag bei der Behörde. Dort könnte er seine Zweifel vortragen und die Fakten würden geprüft werden. Ein Betrug würde zu einer fristlosen Kündigung führen. Ich habe noch nie von so einem Fall gehört. Das würde doch sehr bald auffliegen.
mellomania
sorry aber ich hatte keine krankmeldung. ich hatte eine fg in der 13. woche mit ausschabung. ich war einen tag zuhause. und da mein damaliger AG die krankmeldung erst am 3. tag wollte...hätte keiner gemerkt...wenn ich das so gemacht hätte..
Mitglied inaktiv
Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Du scheinst eine sehr stabile Psyche zu haben. FG in der 13. SSW ist keine Kleinigkeit.
Felica
Meine Kollegin hatte eine in der 8ten oder 9ten. Sie war auch nicht krank geschrieben. Das sie überhaupt eine hatte haben wir Monate später erfahren wie sie wieder schwanger war. Ich selbst hatte wegen AS in der 11ten zwar eine, wegen Blutverlust an sich wäre es aber nicht nötig gewesen. AS war am Freitag, theoretisch hätte ich Montag durchaus wieder arbeiten können wenn anderer Job. Muss halt jeder für sich entscheiden. Wegen FG in der 5ten oder 6ten SSW würde ich wohl kaum 1-2 Wochen daheim bleiben. Zumal da auch in der Regel keine AS nötig ist.
Felica
Aktuell bin ich übrigens in der 10ten. Meine Kollegen wissen es nicht. Nur der AG und im Büro wegen Meldung. Wir arbeiten eng zusammen, trotz Bauch der bereits beginnt zu wachsen hat es noch niemand bemerkt. Das der so schnell wächst liegt daran das es eben nicht die erste ist, sonst könnte man das wohl noch länger gut verstecken.
Mitglied inaktiv
Eine FG in der 13. SSW wäre normalerweise nicht ohne eine Krankschreibung zu machen. Der Fötus ist faustgroß, die psychische Belastung nicht gering. Und schließlich braucht man in vielen Fällen eine Ausschabung. Das geht nicht neben der Arbeit, meiner Meinung nach. Außerdem sieht man den Bauchansatz. Umgekehrt: Man kann nicht monatelang schwanger sein ohne Bauchansatz und das endet einfach so wieder ... Ein AG der erhebliche Zweifel am Vorliegen einer Schwangerschaft hat, - und wenn kein Attest vorgelegt wird, sollte sich zur Klärung an die Aufsichtsbehörde wenden.
Felica
Meine Schwester hatte kaum Bauch. 4 Wochen vor Mutterschutz wie sie mal drauf hingewiesen hat das sie bald nicht mehr da ist, haben die Kollegen sie ungläubig angeschaut. Niemand wollte glauben das sie hochschwanger war und so kurz vor dem Mutterschutz. Man sah einfach nichts zu dem Zeitpunkt, oder nicht viel. Das bißchen hätte auch von einer guten Mahlzeit kommen können. Zumal der Bauch tagesformabhängig war, morgens war sie fast platt vorne, abends sah man es dann doch deutlicher. Freundin erging es genauso. Da sah man auch bis wirklich kurz vorher nichts. Sie hatte aber auch gut 40kg zu viel, das hat recht gut kaschiert. Du siehst, es gibt diese Fälle. Genau deshalb gibt es das Mittel des Attestes. Und ich verstehe AG nicht die dieses nicht haben wollen. Wie ich schrieb, es erleichtert allen die Sache recht deutlich. Die Frauen welche überhaupt nicht zum Arzt gehen sind eher die Minderheit. Wenn, dann in den allermeisten Fällen um die Schwangerschaft komplett zu verheimlichen. Die allermeisten anderen dürften das normale Prozedere mit machen.
Mitglied inaktiv
Ich denke auch, dass das Attest Sinn macht und vorgelegt werden sollte. Aber der Gesetzgeber überläßt es der Frau, ob sie es vorlegen möchte oder nicht. Es ist nur eine Sollvorschrift. Ich weiß nicht warum das so ist. Vielleicht, weil man keine Frau zwingen kann zum Arztbesuch? Und ohne Arzt oder Hebamme gibt es nun mal auch kein Attest.
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