413x4n6r0vn4
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem... Ich bin im 3. Schwangerschaftsmonat. Mein Ex Freund und ich haben unsere Verlobung aufgelöst und die Hochzeit abgesagt, die demnächst.stattfinden sollte. Mein Ex hat mich bisher 6 Wochen nur terrorisiert. Obwohl die Frauenärztin sagte, dass ich viel Ruhe brauche, haben wir fast täglich heftig gestritten. Immer, wenn ich sagte, dass ich wegen dem Kind nicht diskutieren will, machte er weiter, beleidigte mich, provozierte mich und verletzte mich verbal. Ich weine jeden Tag... Einmal stand er nach einem Streit vor meiner alleinigen Wohnung und brüllte durch die ganze Nachbarschaft, dass er die Polizei ruft, wenn ich ihm nicht sofort seine Sachen aushändigen, obwohl ich an diesem Tag einfach psychisch fertig war von unserem Streit und ihn bat einen anderen Tag dafür mit mir auszumachen, damit ich erst mal zur Ruhe komme. Aber er ließ nicht locker und ich gewährte ihm Zutritt, vor allem, da mir die Szene vor den Nachbarn peinlich war.. Ein mal nach einem Streit schrie er mich an, dass ich ihn psychisch fertig mache, stürmte aus der Wohnung und zertrümmerte unwillkürlich die Scheiben einer Bahn. Er wurde zur Polizei gebracht, wo er eine Anzeige erhalten hat. Er selbst sagt aber er hätte einen völligen Blackout gehabt und könne sich an nichts wirklich erinnern. Auch wenn ich versucht habe an seinen guten Seiten und Eigenschaften festzuhalten trennten wir uns nun. Nun habe ich zum Sorgerecht einige Fragen.. 1. Gibt es für mich die Möglichkeit die väterliche Mitsorge zu verweigern? Denn wenn er schon in der Schwangerschaft bei den ganzen Streitigkeiten und Diskussionen keine Rücksicht auf den Rat der Ärzte gelegt hat und mich jeden Tag fertig gemacht hat, befürchte ich, dass er sich auch vor dem Kind nicht unter Kontrolle haben wird... denn er hat seine Aggressionen generell nicht unter Kontrolle.. ich habe das risikoreiche 1. Trimester fast zum Glück komplikationslos überstanden, aber ich möchte nicht, dass er sich später in Anwesenheit des Kindes so auslässt oder es mitbekommt, wie wir diskutieren oder er mich wieder beleidigt. 2. Habe ich Angst vor solchen erneuten Anfällen wie er in der Bahn hatte. Was, wenn er das nächste mal nicht auf Scheiben einschlägt, sondern auf mich in seiner blinden Wut? Oder sogar schlimmer das Kind verletzt? Ihm wurde bei dem letzten Vorfall geraten sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, woran er jedoch kein Interesse zeigt. 3. Ich lebe zur Zeit 400km von meinem Bruder entfernt, bin damit aber schon lange unglücklich. Ich hatte zuvor schon geplant, in die Nähe zu meinem Bruder zu ziehen. Ich habe jedoch dann spontan ein gutes Jobangebot in meinem jetzigen Wohnort bekommen und wollte dadurch den Umzug erst mal um 2 Jahre verschieben. Dann habe ich auch meinen Ex kennengelernt und wir sind schwanger geworden.. jetzt, wo mich hier jedoch nichts mehr bindet, möchte ich wegziehen. Da es taktisch aber schlauer wäre, erst nach der Elternzeit umzuziehen (weil ich im OParbeite und schwanger nicht im OP arbeiten darf, deshalb wurde ich beim jetzigen Arbeitgeber in einen anderen Bereich versetzt), möchte ich umso dringender das alleinige Sorgerecht behalten, da er mir sonst nur Steine in den Weg legen würde und mir den Umzug verbieten könnte. Wäre es also auf all diesen Grundlagen möglich das väterliche Mitsorgerecht zu verweigern? Zu mir: Abitur abgeschlossen, direkt 3 Jahre Ausbildung gemacht, anschließend nahtloses festes Arbeitsverhältnis, besitze eine 2 Zimmer Wohnung, einen gesicherten Arbeitsplatz und ein selbst finanziertes Auto. Zu ihm: eine abgeschlossene Ausbildung, arbeitet jedoch nicht in diesem Bereich, diverse abgebrochene Ausbildungen, seit Ende letzten Jahres arbeitslos, Nebenverdienst als streamer bei einer Flirtapp und ab und an als DJ, lehnt körperlich anstrengenden Jobs ab und möchte lieber von zu Hause aus online sein Geld verdienen, lebt bei seinen Eltern, hat vom Arbeitsamt durch Ablehnung mehrerer Jobs sein Arbeitslosengeld zu 100% gestrichen bekommen, lebt von Ersparnissen, von denen das Amt nichts bzw nur bedingt weiß, besitzt keinen Führerschein, kann keinen lückenlosen Lebenslauf vorweisen und betreibt häufig Urkundenfälschung für finanzielle Vorteile (z.B. eine vergünstigte Saisonkarte). Ich werde wahrscheinlich auch persönlich eine Rechtsanwältin um Rat fragen, wollte jedoch hier vorab erfragen, wie meine Chancen stehen. Ich weiß, es ist viel Text, aber hier spielen einfach sehr viele Faktoren mit hinein..
Hallo, 1. Nein, mglw besteht aber kein Umgangsrecht (bei KIndeswohlgefährdung) 2. Dann müssen Sie ein Annäherungsverbot beantragen 3. Wenn Sie umziehen wollen, dann vor der Geburt. AN der gemeinsamen eletrl. Sorge ändert das nichts Liebe Grüße NB
Andrea6
Du mußt die Hinweise lesen und eine allgemeine Frage stellen - keinen Aufsatz mit deinen Gefühlen, Vorfällen usw.
bobcat
Hallo, du hast fast keinerlei Chance auf das alleinige Sorgerecht, wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Und selbst falls du es behältst, hat er Ungangsrecht... was viel mehr Auswirkungen im Alltag hat. Mein Tipp: Verlege jetzt deinen Lebensmittelpunkt! Nach der Geburt darf das Kind praktisch nur mit Zustummung des KV (oder des Gerichts) umziehen. Such dir jetzt eine Wohnung + Arzt + Hebamme etc und ziehe spätestens zum Mutterschutz um. Ich würde jetzt eher meinen Urlaub nehmen und umziehen und mir am Arbeitsort für die restliche Zeit unter der Woche ein Zimmer nehmen oder bei Freunden unterkommen. Du solltest jetzt Fakten schaffen! LG, Bobcat
misses-cat
Wenn du vor der Geburt nicht umziehst wird er es verhindern können bis das Kind 18 ist. Und es ist egal welchen Beruf er hat und was unter euch vorgefallen ist zu99% bekommt er mit dir das gemeinsame Sorgerecht wenn er es beantragt.
la-floe
Ich unterschreibe ganz nachdrücklich bei meinen Vorschreiberinnen: zieh JETZT weg, bevor das Kind auf der Welt ist!!!. Danach kannst du es mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit für die nächsten 18 Jahre nicht mehr. floe
Mutti69
Bei dem, was bislang vorgefallen ist, ging es um dich und ihn, also die Paarebene. Er hat dich nicht verletzt, zu 1: aus der jetzigen Konstellation heraus, sehe ich noch kleinen triftigen Grund, dass er das Gemeinsame Sorgerecht nicht erhalten würde, sofern er es beantragt. zu 2: es betrifft dich nicht. Der Vorfall mit dem Schreien vor der Tür, war von dir mitverschuldet, es war sein Eigentum, das musstest du rausgeben. Wieder Paarebene. zu 3: Ich persönlich würde tatsächlich JETZT umziehen, dahin, wo ich liebevolle Unterstützung erhalte und wenn du OP-Schwester bist, dann kriegst du überall einen Job. zu den weiteren Ausführungen: überflüssig, weil zunächst ohne Relevanz. Allgemein: - Tagebuch führen über Vorfälle - bei Eskalation Polizei rufen oder für Zeugen sorgen - deutlich abgrenzen (alle seine Sachen aushändigen) - neue Telefonnummer zulegen, ihn blockieren - auf Diskussionen nicht einsteigen, ignorieren, weggehen, wenn er kommt
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt, meine Tochter wird in ein paar Tagen 6 Jahre alt. Von ihrem Erzeuger trennte ich mich als sie 8 Monate war, für mich nach 4 Jahren psychischer und körperlicher Gewalt. Umgang bestand danach noch circa 3 Monate begleitet durchs Jugendamt und mich, diesen begleiteten Umgang brach der Kindvater dann selbst ab, ich bekomm nur ein ...
Liebe Frau Bader, ist die Chance heutzutage noch realistisch einzustufen, das alleinige Sorgerecht für alle Bereiche vom Gericht zugesprochen zu bekommen? Ich habe die Aussage erhalten, dass ich für die Gesundheitsfürsorge problemlos das alleinige Sorgerecht erhalten werde, da der Kindsvater regelmäßig bei den Therapeuten der Kinder die Vollm ...
Hallo Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht (Vater ist als Vater eingetragen) und möchte gerne mein Kind taufen lassen. Kontakt zum Vater besteht sporadisch (alle 1-2 Wochen für max. 2 Stunden). Die Pfarrerin sagte mir das sie ohne Unterschrift vom Vater das Kind nicht taufen darf. Ist das richtig? (Gibt es evtl.veinIchn Paragrap ...
Hallo , ich habe eine Frage inbezug auf alleiniges sorgerecht für nichtehelichen vater. Ich bin damals von meinem ex geflüchtet da er mir gegenüber auch während der Schwangerschaft gewalttätig und aggressiv war unzwar körperlich und psychisch. Dazu kommt das er polizeilich und gerichtlich bekannt ist wegen drogenkonsum und Handel. Bin dann bei mein ...
Hallo Frau Bader, Folgende Situation: ich bin deutsch, lebe in Deutschland, bin mit einem Türken verheiratet, der noch in der Türkei lebt und bin im 7ten Monat schwanger. Vorgestern hat mein Mann das Visum beim Deutschen Konsulat beantragt (Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind). Wir stehen kurz vor der Trennung. Heute hat er mir während ...
Mein Sohn hat einige Einschränkungen,die der Kindsvater nicht wahrhaben will oder eben auch nicht sieht , beim Umgang der die letzten Jahre in meinem Haus stattfand hat er sich nicht gekümmert und dass nur neben ihm ,statt sich mit ihm zu beschäftigen ... Nun will er ihn mit zu sich (300 km Entfernung). Ich habe Angst das er nicht aufpasst und mein ...
Hallo zusammen! Folgende Situation: Ich habe mich bereits in der 13. SSW vom Kindsvater (US-Amerikaner) getrennt. Er wollte mich damals zur Hochzeit und zur Auswanderung und Geburt in der USA drängen. Als ich das verneinte versuchte er mich zur Abtreibung zu nötigen, drohte mir und nannte unser Kind Bastard. Im Nachhinein ist mir klar g ...
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt, Kind 2 1/2j, ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Jetzt wollen wir nächstes Jahr zum neuen Partner, 450km entfernt ziehen. Diesen sieht sie ebenfalls als Papa an und hat trotz der Entfernung eine bessere Bindung als zu ihrem Erzeuger, der sich unregelmäßig, wenige St ...
Liebe Frau Bader, Seit 8 Jahren bin ich vom Kindsvater getrennt. Das Kind wurde in der Ehe geboren, wie haben das gemeinsame Sorgerecht. In diesen 8 Jahren bestand die ersten 5 Jahre Kontakt und Umgang zu unserem gemeinsamen Sohn.allerdinds nur auf Zuruf meinerseits und durch die neue Partnerin des Kindsvaters. Vor 3 Jahren kam es dann im ...
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übe ...