Sternenschnuppe
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übernehmen. Abseits von der Arbeit, viel im Homeoffice, hat er sich gleichberechtigt sehr viel um die Kinder gekümmert. Einer musste ja das Geld verdienen. Termine Jugendamt und Beratung laufen. Aufgrund ihrer derzeitigen Verfassung ist die Angst vor einer Kurzschlussreaktion aber groß. Und dann dauert es ja ewig bis ein Familiengericht da neu entscheidet.
Hallo, wenn sie umzieht, muss er sofort gerichtlich eine einstweilige Anordnung beantragen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ein Wechselmodell bei einer Entfernung von 400 km ist doch kaum umsetzbar......sollen die Kinder alle 2 Wochen die Schule wechseln?
Sternenschnuppe
Moin Genau das ist dann unmöglich. Darum geht es. Den IST Zustand absichern bis im Rahmen der Scheidung eine Lösung gefunden wird. Er hat Angst seine Kinder zu verlieren und hat alles getan um weiterhin für sie sorgen zu können. Sie will mit Kindern und Neuem eine neue Familie sein, hat sie mehrfach gesagt.
misses-cat
Sorry er hat nicht alles getan, er muss JETZT zum Anwalt und sich drum kümmern da reicht die gratis Beratung die die bekannte im Internet aus macht nicht aus Und das hätte er spätestens machen müssen wo sie das zweite Mal gesagt hat das sie 400 km abhauen will mit den Kindern
Sternenschnuppe
Ist er natürlich dabei. Hat aber noch keinen Termin gehabt. Nächste Woche hat er einen. Er möchte gerne eine friedliche Lösung und keine Eskalation. Keiner erkennt sie im Moment wieder, er macht sich auch um sie Sorgen. Meine Kernfrage bleibt: Gibt es sowas wie eine vorläufige Verfügung / Beschluss dass die Kinder in Schule und Zuhause verbleiben, bis ein anhängiges Verfahren eine abschließende Entscheidung trifft? Dann könnte sie keine Fakten schaffen für die es Monate braucht diese rückgängig zu machen.
WonderWoman
wenn alle ihren job machen braucht es das doch gar nicht. eine ummeldung der adresse, eine abmeldung an der aktuellen schule sowie eine anmeldung an der neuen - das braucht ja alles seine zustimmung. evtl. als sofortmaßnahme zur aktuellen schule gehen und darauf aufmerksam machen, dass eine trennung im gange ist und man nicht davon ausgehen kann dass ein elternteil für beide spricht (was sonst bei verheirateten paaren gerne gemacht wird). ich bezweifle irgendwie dass ein gericht einen beschluss fasst (keine um-/ab-/anmeldung ohne zustimmung aller sorgebrechtigten) der unnötig ist wenn alle sich an die gesetze halten. zumal das ja auch nicht von heute auf morgen geht. wenn du schon die (zugegeben langsamen) gerichtstermine bemängelst.
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