Erdbeerkuchen123
Hallo Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht (Vater ist als Vater eingetragen) und möchte gerne mein Kind taufen lassen. Kontakt zum Vater besteht sporadisch (alle 1-2 Wochen für max. 2 Stunden). Die Pfarrerin sagte mir das sie ohne Unterschrift vom Vater das Kind nicht taufen darf. Ist das richtig? (Gibt es evtl.veinIchn Paragraphen im Kirchengesetz den ich der Pfarrerin vorlegen kann) habe die Bestätigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht. Und muss ich den Vater informieren? Habe Sorge das er das boykottiert bzw nicht möchte das das Kind meine Konfession bekommt. Danke für Ihre Rückmeldung.
Hallo, eigentlich umfasst dies die elterl. Sorge, nach meiner Meinung hat die Pastorin Unrecht. Im Kirchenrecht kenne ich mich aber nicht aus. Wenden Sie sich an das zuständige Kirchenamt. Liebe Grüße NB
Soie
Die Frage war zwar an Frau Bader als Expertin gerichtet aber wen ich trotzdem antworten darf: Nach Paragraph 1 würde ich sagen das Du entscheiden darfst, da der Vater kein Sorgerechht hat. https://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html
Zornmotte
Hier wird die Taufe ganz klar von dir mit alleinigem Sorgerecht angemeldet. Bin Pfarrerin in Bayern.
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