stardust_pp
Hallo Frau Bader, wie ich erfahren habe, gibt es drei Möglichkeiten noch bestehenden Resturlaub/Überstunden abzubauen: 1. vor der Elternzeit 2. nach der Elternzeit 3. Ausbezahlung des Urlaubs/Überstunden 4. innerhalb der Elternzeit, d.h. pausieren nach dem Mutterschutz (erster + zweiter Lebensmonat) - Elternzeit geht dann ab dem vierten Lebensmonat weiter. Meine Frage hierzu: kann der Arbeitgeber entscheiden, welche Variante ich zu nehmen habe oder darf ich dies selber entscheiden? Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Herzlichen Dank vorab für Ihre zeitnahe Antwort.
Hallo, Überstunden: es kommt auf den Vertrag an Urlaub: Ausbezahlung nur bei Beendigung des Vertrages Der AN kann einen Antrag stellen und der AG soll im betrieblichen Sinn entscheiden Liebe Grüße NB
sternenfee75
Nimmt man den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz verliert man die Zeit beim Elterngeld. Deswegen erst nach der EZ nehmen oder vor dem Mutterschutz.
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist während der Elternzeit ausgelaufen auf Grund einer Befristung. Jetzt wurden mir meine Überstunden und mein Resturlaub ausbezahlt. Das ganze wurde mit der Lohnsteuerbescheinigung 2017 gemacht. In dem Jahr habe ich Elterngeld bezogen. Das ich den gesamten Betrag noch versteuern muss, da man m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor dem Mutterschutz 2016 17 Überstunden gemacht, die ich nicht genommen habe. Ich war Vollzeit beschäftigt. Nun arbeite ich während meiner Elternzeit auf 450€ Basis im selben Betrieb. Besteht mein Anspruch auf diese Überstunden noch?
Liebe Frau Bader, ich bin im 2. Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr, sondern arbeite 30 h/Woche wieder bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit. Sind regelmäßige Überstunden in der Elternzeit für mich zulässig oder falle ich dann quasi automatisch aus der Elternzeitregelung raus? Bei meinem Arbeitgeber kann ich Überstunden, die üb ...
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund einer Aufnahme eines Pflegekindes bin ich innerhalb eines Monats in Elternzeit gegangen. Elternzeit wurde für 2 Jahre beantragt und wurde auch genehmigt. Elterngeld bekomme ich nicht. Ist es nun möglich in Absprache mit dem Arbeitgeber sich Überstunden auszahlen zu lassen?
Hallo Frau Bader Ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt ,mein Sohn wird im Februar zwei Jahre. Im Sommer hatte ich mit meinem Arbeitgeber besprochen das ich ab Januar gerne wieder meine Tätigkeit aufnehmen würde,aber eben zu einigen Bedienungen weil es aufgrund der Kita Zeiten nicht anders geht und wir keine helfenden Hände in der Nähe haben. Da ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn wird demnächstst 1 Jahr alt und fange an 4 Std. täglich zu arbeiten. Ich plane mein Kind weiterhin zu stillen. Kann der AG mich zu Überstunden zwingen? Vielen Dank!
Hallo Frau Bader, ich gehe Ende Mai 2020 in Mutterschutz, da mein Kind vss. Mitte Juli geboren wird. Ich werde zu diesem Zeitpunkt noch 20 Tage Urlaub haben, die ich ins nächste Jahr mitnehmen kann und damit nach meinen geplanten 12 Monaten Elternzeit noch einen Monat bezahlt zuhause bleiben kann. Dies ist schon mit meinem Arbeitgeber geklärt. ...
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...