Alex41
Sehr geehrte Frau Bäder, Mein Sohn ist 5,5 Monate alt,sein Vater und ich haben beide das Sorgerecht,allerdings sind und waren wir nie ein Paar.Ich selbst lebe allein,er ist verpartnert mit einem Mann.Noch vor der Geburt haben wir das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.Von Beginn an gab es allerdings seitens des Vaters und dessen Partner ,immer wieder kehrende Diskussionen was das Thema stillen betrifft& die Tatsache das in der Zeit des Stillens das Kind nirgendwoanders hingehört als zur Mutter.Er ist als Vater nicht davon abzubringen,das sein Kind so keinen Bezug zu ihm findet,wenn er nicht auch bei ihm übernachtet oder ihn länger als 3 Stunden sieht.Ich möchte keinen Streit,fühle mich aber sehr unter Druck gesetzt und finde die Forderungen diesbezüglich teilweise absurd.Unser Miteinander ist dadurch sehr belastet,weil er sich unter anderem auch einbildet das ich ihm sein Kind entziehen will.Gibt es eine Faustregel die besagt wann,wie lange und ab welchem Alter ein Kind mitgegeben werden muss,bzw.was sind angemessene Umgangszeiten auch was eine eventuelle Übernachtung oder Ausflüge betrifft.Momentan ist es so geregelt das er sein Kind jederzeit sehen darf,und er ihn mindestens 2mal die Woche für 3-3,5 Stunden abholt (zwischen den Stillphasen)um mit ihm Zeit zu verbringen.Auch Treffen mit seinen Eltern finden regelmässig statt,allerdings nur in meinem Beisein weil sie etwas auswärts wohnen.Ich muss Vllt noch erwähnen,das es wohl eher der Partner des Kindsvaters ist ,der unterschwellig Druck ausübt und versucht "ihre Rechte "als Väter einzufordern.Hat er Rechte sich da einzumischen und wie kann ich ihm angemessen Einhalt gebieten?Ich würde mich sehr über Ihren Rat freuen....LG A.
Hallo, ich würde einen Termin beim Jugendamt vereinbaren und dann versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sicherlich wird ein Kind in diesem Alter, das auch noch gestillt wird, nicht schon beim Vater übernachten, je nachdem, wie eng die Bindung ist, auf Dauer schon. Spätestens wenn das Kind ein Jahr alt ist, sind die Zeiten auszuweiten. Liebe Grüße NB
peekaboo
vorschlagen, dass Ihr Euch alle zusammen setzt und das weitere Vorgehen beredet. Ich weiß ja nicht, wie oft Du stillst, aber das der Vater sein Kind mal am Stück sehen will, kann ich durchaus verstehen. Ich sehe es meist so, was würdest Du denn (d)einen Mann machen lassen, wenn Ihr zusammen wohnen würdet? Wäre da ein mehrstündiger, alleiniger Aufenthalt nicht vollkommen normal, weil man z.B. mal was mit einer Freundin ausmacht? Welche Ängste hast Du, wenn das Lütte beim Vater ist? Ich wünsche Euch, dass Ihr für Euch eine Lösung finden werdet. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Oje, das klingt nach einer ziemlich schwierigen Situation für die Zukunft... Da gibt es eine "Familie" und die Männer werden vermutlich sogar irgendwann behaupten, dass sie dem Kind besser ein zuhause bieten können, als die alleinerziehende Mutter. Also, solange gestillt wird, muss man das Kind gar nicht mitgeben zum Übernachten. Aber mit 5 1/2 Monaten ist die Beikostzeit angebrochen. Daher tendieren die Gerichte dazu, ab spätens 1 Jahr, wenn hauptsächlich Brei gegessen wird und die Nachtmahlzeit entfallen ist, die Kinder auch über Nacht dem Vater mitzugeben. Aber mein Rat aus der beruflichen Erfahrung damit ... Macht bereits jetzt eine VERBINDLICHE Umgangslösung aus. Das heißt, es wird geregelt, wer wann und wie lange das Kind hat. Inzwischen tendieren die Gerichte zum Wechselmodel. Das bedeutet, dass das Kind 50 Prozent der Zeit bei jedem Elternteil ist (meistens 1 Woche Mama, eine Woche Papa - die Ferien jeweils 50 Prozent und dann am Stück). Damit wird unmittelbar nach der Stillzeit begonnen. Übrigens schützt eine überlange Stillzeit nicht vor der Anwendung des Wechselmodells (also mehr als 1 Jahr). Dann sprechen die Gerichte trotzdem das Wechselmodell zu, da das Stillen nicht mehr aus medizinischer Sicht für die Kinderernährung nötig ist (keine "Flucht" ins Stillen). Am besten mit dem Jugendamt einen gemeinsamen Termin vereinbaren. Die Vermitteln gut und helfen, eine Umgangvereinbarung zu treffen. Aber - so hart das jetzt leider auch klingt - Du wirst loslassen lernen müssen. Das Kind gehört dem Vater rechtlich genauso wie Dir.
Terkey235
"und die Männer werden vermutlich sogar irgendwann behaupten, dass sie dem Kind besser ein zuhause bieten können, als die alleinerziehende Mutter." Das sind ja ganz schön heftige Annahmen. Warum gehst du davon aus, dass sie so handeln werden? Ich vermute, du hast diese Erfahrung gemacht im Job? Ich finde es nicht gut, der AP Angst zu machen. Und ich glaube nicht, dass ein Gericht einem Vater und dessen Partner (der rechtlich nichts zu sagen hat, auch wenn die beiden verpartnert sind) einfach so das Kind zuspricht, dessen Lebensmittelpunkt immer bei der Mutter war, nur weil zwei Eltern besser sein sollen ein Elternteil. dann wären verdammt viele Alleinerziehende sofort ihre Kinder los, wenn der/die Ex eine neue Beziehung hat. Und auch davon auszugehen, dass ziemlich gesichert das Wechselmodell zu erwarten ist, halte ich vor recht voreilig. LG terkey
Mitglied inaktiv
Leider ist das wirklich die Realität... Habe das jahrelang gemacht und mich dann in eine andere Abteilung versetzen lassen, weil ich einfach den Zoff der Eltern und die ganz vielen dadurch massiv psychisch geschädigten Kinder nicht mehr ausgehalten habe. Die Kinder waren beim Psychiater und die Eltern alle 2 Wochen wegen jedem Blödsinn bei mir (Schulaufflug, Anmeldung Turnverein, Übernachtungsgeburtstag beim Freund usw. - über mußten wir entscheiden, weil viele Eltern wegen jeder Kleinigkeit aufeinander losgingen). Ich möchte keine Angst machen, aber ganz dringend anraten, dass verbindlich und gütlich im Vorfeld zu lösen. Und das das Wechselmodell angeht - es ist - zumindest bei allen Gerichten bei denen ich Kollegen kenne, inzwischen der Standart. Wenn wir es das Amtsgericht nicht anordnet, dann spätestens das OLG in der 2. Instanz.
Mitglied inaktiv
Aber Du hast Recht ... wenn man den Job länger macht verliert man wirklich den Glauben an den gesunden Menschenverstand von Eltern. Und natürlich nimmt das Gericht die Kinder nicht den Alleinerziehenden weg. Es ist nur DER Dauerbrenner in der Argumentation ... "Wir können dem Kind ja eine intakte Familie bieten"
emilie.d.
Es klingt schon so, dass Ihr noch miteinander reden könnt. Vielleicht druckst Du ihm einfach mal die gesundheitlichen Vorteile aus, die Euer Kind durchs Stillen hat. Gerade jetzt im kommenden Winter wird die Anzahl und Ausprägung von Infekten der oberen Atemwege, des Magen-Darm-Traktes und Otitis Media deutlich veringert. Stillen zur Beikost verbessert die Verträglichkeit und erhöht die Eisen und Zinkaufnahme. Auf der anderen Seite könntest Du ihm anbieten, Milch abzupumpen (eine elektrische gute Medela kostet etwa 180 Euro) und mitzugeben, um die Zeiten etwas auszuweiten. An der Pumpe könnte er sich kostenmässig ja beteiligen. Im ersten Jahr sind auch in Rama-Familien die Mütter nachts extrem angesagt und Väter eher abgemeldet. Das ändert sich doch alles meist erst im Zuge der Loslösung, wo Väter dann extrem wichtig für ihre Söhne werden. Stillen wird häufig dafür verantwortlich gemacht, dass Babys am liebsten bei ihrer Hauptbezugsperson sind. Das ist im ersten Jahr halt aber dinfach normal, auch wenn ihr die Flasche geben würdet.
Jujuhuhu
Liebe Alex 41, bist du noch aktiv? Kann ich zu dir irgendwie Kontakt aufnehmen? Vielleicht hast du aus deiner Erfahrung Rat. Ich stecke in einer ähnlichen zu tiefst negativen Lage und es gibt kaum Menschen die man dazu fragen kann. Es ist verantwortungslos wie regelhaft nur die positiven Fälle geschildert werden zu diesen Modellen. dann sitzt man als Frau in der Falle und ist der Leidtragende und die anderen denken nur an sich. Von dem Kind ganz zu schweigen, das lebt in einem Scherbenhaufen. Würde mich über eine Antwort freuen, Grüße Ju
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde meines Kindes, um eine Entschädigung nach Paragraph 56/1 Entschädigungsgesetz/Infektionsgesetz, zu bekommen. Mein Kind befand sich da im Home-Office, wegen Corona, und ich bin dadurch ausgefallen. Bin ich da verpflichtet, ihm den Namen des Kindsvaters zu zeigen? Darf ic ...
Liebe Frau Bader, ist es möglich, dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern? Der Kindsvater war mit der Mutter nie verheiratet. Die Eltern sind getrennt, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und befürwortet den Kontakt des Vaters zum Kind. Allerdings hat die Mutter die Befürchtung, dass mit einem gemeinsamen Sorgerecht, n ...
Guten Tag Frau Bader Meinem ex wurden von seinem Vater 2 doppelhaushälften überschrieben um die Erbschaftssteuer zu umgehen ( ja beide zusammen sind wohl über 1.000.000 Euro wert). Mein ex hat mehrere Jahre keinen Unterhalt für seine 3 Kinder bezahlt, 2 davon ( beistandschaft und Titel sind beim Jugendamt) sind mittlerweile erwachsen, der jüngst ...
Guten Tag, mein Expartner und ich haben beide das Sorgerecht für unsere Tochter. Er hat in den Sozialen Medien für "die ganze Welt" sichtbar den Vornamen mit Geburtsdatum unserer Tochter veröffentlicht. Ich finde das überhaupt nicht in Ordnung. Nun frage ich mich, ob er das rechtlich gesehen überhaupt darf. Können Sie mir da eine Info geben? Gan ...
Der KV meint ich bin dazu verpflichtet ihm Windeln und alles mögliche mit zugeben. Stimmt das ?
Hallo Frau Bader, Meine Tochter (3) und ich leben seit 2 Jahren alleine ohne den KV, alleinerziehend. Wir waren nie verheiratet, haben aber leider gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam ihm das Übel auf, dass wenn ich z.B. mal etwas Zeit für mich haben will, das Kind für paar Stunden zu der Oma gebe, meiner Mutter, ohne ihn vorher gefragt zu haben, ...
Hallo Liebe Frau Bader mein Mann ist in offenen Vollzug und er hat recht jedes Wochenende uns zu Hause zu besuchen. Jetzt kehr er wieder in die Geschlossene Vollzug da sein Drogentest urin Positiv ausfiel. Jetzt ist meine Frage können die das bei der Jugentamt melden ich selber wusste davon nichts. ich mein bei mir können die alles testen aber ich ...
Hallo, Mein Noch-Ehemann und ich hatten vom Gericht einen täglichen Wechsel bezogen auf unser Kind (23.08.21) mit Übernachtung in der gemeinsamen Ehewohnung auferlegt bekommen. Es ging darum, dass ich ich meinen Noch-Ehemann rausgeklagt habe und er noch 3 Monate Zeit per Gericht beklemmen hat, um sich eine neue Bleibe zu suchen. Dieses fragwürd ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Ex Partner, der auch der Vater meines zweiten Kindes ist, droht mir nun zum wiederholten Male an das er möchte das unser Kind bei ihm wohnt (Kind ist 10 Monate alt). Seine Beweggründe: 1. er weiß das es die einzige Sache ist womit er mich noch verletzen könnte, nachdem ich nicht mehr nach seiner Nase tanze, 2. in se ...
Liebe Frau Bader, liebe Community! Ich würde mich freuen über eine rechtliche Einschätzung, Tipps und Rat zur Situation einer Freundin, da ich selber mich überhaupt nicht auskenne. Ihr Ex-Partner (waren nicht verheiratet) hat ihr eröffnet, dass er nun mit der Kita-Erzieherin des gemeinsamen Kindes zusammen ist. Bevor meine Freundin diese Inf ...