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Geschrieben von BlueJasmine am 12.02.2024, 14:07 Uhr

@bluejasmine

"Bei der Beratung durch einen Anwalt hieß es das ist legitim wenn die die Wohnung für Eigenbedarf oder Ähnliches beanspruchen."

Klingt nicht nach "der wird schon widersprochen haben".

Der erste Fehler war sowieso, dass sie dem Vermieter die Schwangerschaft mitgeteilt haben. Das hätte gereicht, sobald das Kind geboren wurde.

Nichtsdestotrotz hat eine Eigenbedarfskündigung unmittelbar nach der Mitteilung einer Schwangerschaft oder auch der Geburt eines Kindes ein Geschmäckl, bei dem man ansetzen kann - geht natürlich am besten, wenn diese Mitteilung per Email rausgegangen ist. Dann hat man einen Beweis über die Mitteilung.

Wie dem auch sei: die TE hat ja anscheinend viele Beratungen mit Falschauskünften gehabt. Da lohnt es sich also, dranzubleiben.

 
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