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Geschrieben von BlueJasmine am 11.02.2024, 16:50 Uhr

@bluejasmine

Keinesfalls ausziehen ist nur so lange eine Lösung bis es einen Räumungsbescheid gibt und die Zwangsräumung durchgesetzt wird.

Da muss man schon proaktiv gegen vorgehen und der Kündigung widersprechen. Da muss man aber einen Grund für angeben. Drohende Obdachlosigkeit ist ein Grund, aber da muss man nachweisen, dass man sich wirklich bemüht hat, eine neue Wohnung zu finden.
Und spätestens wenn es dann vor Gericht geht und der Richter zwecks Abwägung die belegten (!) Gründe für den Eigenbedarf hören will, wird es eng, wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht war.

Ich würde auf jeden Fall im Rahmen meiner Wohnungssuche ein Auge darauf haben, ob meine aktuelle Wohnung angeboten wird. Schaden kann das nicht.

 
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