BGH entscheidet: Belege für Betriebskosten müssen nicht immer Originale sein

Eine hohe Betriebskostenabrechnung sollten Mieter prüfen – und dazu vom Vermieter Einsicht in die Belege der einzelnen Posten fordern. Grundsätzlich dürfen Mieter dafür die Originale der Abrechnungsbelege verlangen, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / Az.: VIII ZR 66/20). Im Einzelfall können jedoch auch Kopien oder Scans ausreichen.

Im entsprechenden Fall hatte die Vermieterin erklärt, dass sie die Originale nach dem Einscannen vernichtet habe. Dies akzeptierte das Gericht und somit hatten hier die Kopien ausgereicht. Die Richter erklärten, dass sich die Mieter in diesem Fall mit den Scan-Ausdrucken zufriedengeben müssen. Sie haben nur Anspruch auf die Originale, wenn konkrete Gründe vorliegen oder ein begründeter Verdacht auf Manipulationen oder Unstimmigkeiten bestehe. Die gescannten Belege könnten Mieter außerdem zu Hause prüfen, was die Kontrolle wesentlich erleichtert. Die Originale hätten sie bei der Vermieterin einsehen müssen.

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