Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug während der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug während der Schwangerschaft

Lino33

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Guten Morgen Frau Bader, momentan befinde ich mich in der 16.Ssw. Mein Mutterschutz beginnt ab dem 18.Juli. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen wo ich ja jetzt generell nicht mehr einsatzfähig bin. Nun ist es so, dass mein Partner in Sachsen Anhalt arbeitet und auch dort gemeldet ist. Unsere Überlegung war, aufgrund der Entfernung nach Sachsen Anhalt zu ziehen noch vor dem Mutterschutz. 1. Gibt es da Probleme wegen MuSchu Geld/ Elternzeitgeld? Oder sollte der Umzug lieber erst statt finden, wenn ich im Mutterschutz bin? 2.Ich habe etwas Bammel mit meinen Chefs darüber schon zu reden, Fall wir vor dem Mutterschutz dazu beschließen um zu ziehen. Könnte ich gekündigt werden? Vielleicht können Sie mir einen Rat/ Information geben wie das rechtlich und finanziell für mich aussehen würde. Sowohl wenn ich erst zum Mutterschutz um ziehe oder eben schon davor wenn ich ein ärztliches BV habe. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen LiNo33


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für ein Bv ist idR der AG zuständig, nicht der Frauenarzt. Ausnahmen sind zB Mobbing. Der Ag kann das BV anzweifeln bzw es kann Problem mit der Zahlung des Mutterschaftslohnes geben 2. Die Folge ist, dass der AG Sie einsetzen/ umsetzen darf, wenn das BV unwirksam ist. Ein Umzug im BV ist deshalb problematisch. Liebe Grüße NB


Lino33

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Hallo Frau Brader, ich wurde von meiner Frauenärztin ins BV geschickt, weil ich oder das Kind gefährdet sind, wenn ich weiter tätig auf Arbeit bin. Meine Chefin weiß darüber Bescheid und hat dies auch befürwortet. Somit kann ich nicht irgendwo anders eingesetzt werden. Kann man im Mutterschutz gekündigt werden?


Suomi

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Nein kann man nicht.


Neverland

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Ab Mutterschutz darfst du wohnen wo du magst, IM BV musst du jederzeit in der Lage sein von einem Tag auf den nächsten wieder arbeiten zu können. Kannst du dir also vorstellen zu pendeln oder vor Ort ein Zimmer zu nehmen, dann kannst du wohnen wo du möchtest.


Lino33

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Danke euch für eure Antworten. Und vor dem Mutterschutz( während BV) aufgrund das ich kundgebe, dass ich umziehen werde und nicht wieder komme?


Lino33

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Also kann ich da gekündigt werden?


Neverland

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Wenn der AG dich zur Arbeit beauftragt und du kommst dem nicht nach, ja dann kannst du auch schwanger gekündigt werden. Was machst du, Gott bewahre, wenn du eine FG hast?


Lino33

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Mhh… meine Frauenärztin hat mir ja das Beschäftigungsverbot gegeben, da ich oder das Kind gefährdet sind, wenn ich noch arbeiten gehe. Nicht aus betrieblichen Gründen nur aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen das ist rechtens. Selbst meine Chefin meinte das es so besser ist. Denn nicht nur Arbeitgeber sondern auch Ärzte können in bestimmten Fällen eins geben. Also bin ich ja auch nicht einsatzfähig. Somit kann ich das mit der Kündigung nicht nachvollziehen. Sorry! Ich weiß, darüber habe ich auch schon nachgedacht. Wenn es so wäre mit der Kündigung, bekäme ich dennoch mein normales Elterngeld? Das ist echt eine blöde Situation.


Hanna Alva

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Hast du von deinem Gyn ein BV bekommen oder eine AU? Das wäre ein Unterschied. Ein BV bedeutet das du bestimmte Dinge nicht machen darfst wenn die Begebenheiten nicht stimmen. Z.b. Wenn man dich vor schwerem Heben nicht schützen kann, dann muss der AG dich probieren woanders einzusetzen. Genauso bei Infektionen. Also auch eine Physiotherapeutin im KH angestellt, muss, bevor sie zu Hause bleibt erst mal eine andere Tätigkeit aufnehmen sofern der AG das organisieren kann. Da die Krankenkasse letzten Endes dein BV über die Umlage bezahlt, weiß ich nicht in wiefern die sich dafür interessieren ob das Gyn BV auch wirklich stimmt und der medizinische Dienst der Krankenkasse bei dir mal anklopft. Häufiger wird glaube ich ein "teilweises BV" erteilt das wenige Std arbeiten und bestimmten Voraussetzungen erlaubt im Gegensatz zu einem kompletten BV. Also darfst du eigentlich nur noch liegen?


MamaausM2

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Die Krankenkasse kann auch Probleme machen. Schließlich erstattet sie dem AG deinen Mutterschutzlohn.


Neverland

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Ein BV vom Arzt gibt es ja nur dann, wenn die Arbeit Mutterschutzkonform ist, die Schwangere aber arbeitsfähig ist. Es muss aufgeführt werden, was genau die Schwangere nicht machen kann und wo der AG nachbessern muss. Macht er das bzw. ist er nicht damit ein verstanden, kann er dem BV vom Arzt widersprechen. Auch dieses BV muss in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Ein BV vom AG stellt dieser aus, wenn die Arbeit nicht dem Mutterschutz entspricht. er aktuell auch nichts daran ändern kann. Bedeutet aber nicht, das sich das nicht noch ändern kann. Dann kann der AG auch dieses BV widersprechen und die Schwangere muss wieder arbeiten. Nachzulesen hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138


Ani123

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Warum möchten Sie ihrem AG jetzt mitteilen, dass sie umziehen? Ziehen Sie um und für die Post stellen sie einen Nachsendeantrag. Wenn sie im Mutterschutz sind schreiben sie ihrem AG, dass sie umgezogen sind und teilen ihre neue Adresse mit. Den Nachsendeantrag beenden sie dann. Sie sind im BV und dürfen umziehen. Gerade weil es vom Arzt ist kann ihr AG sie nur sehr schwer zurück holen. Dafür wäre relevant zu wissen, warum der Arzt das BV ausgestellt hat. Z. B. wenn sie mir Chemikalien arbeiten würde das eine Gefährdung darstellen. Wenn ihr AG das weiß und sie ins Büro versetzt gäbe es die Gefahr nicht mehr und das BV könnte nicht mehr greifen. In der Regel wäre der genannte Grund aber eher für ein BV auf Zeit vom AG aus gewesen. Ihr AG kann bei der Krankenkasse nachfragen, ob und was er ändern kann damit sie arbeiten können. Wenn das BV aus medizinischen Gründen ist wird er nichts machen können. Andere Gründe kann er ggf. ändern, was die Krankenkasse befürworten wird. Stellt sich nur die Frage, ob ihr AG überhaupt nachfragt ob und was er ändern kann. Vielen ist der Weg mit zu viel Arbeit verbunden und sie nehmen das BV hin. Ihr AG scheint das BV hinzunehmen, so wie sie es schreiben. Seit wann haben sie das BV? Was machen Sie wenn es zur Fehlgeburt kommen sollte? Ich hoffe von nicht, aber in dem Fall müssten sie arbeiten. Es kann eine Zeit AU deswegen folgen, nur irgendwann ändert die auch. Ich würde dem AG jetzt und auch im Mutterschutz nicht mitteilen, dass ich plane nicht wieder zu kommen. Wer weiß da schon was nach der EZ ist? Zudem könnten sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig sein. Und falls ein zweites Kind während der EZ folgt beenden sie diese zum Mutterschutz und bekommen Mutterschutzgeld vom jetzigen AG. Kündigen können sie immer noch. Ihr AG wird vermutlich mit Änderung der Adresse vermuten, dass sie nicht wieder kommen, aber sicher sein kann er sich nicht. Daher sollten sie sich die Option offen halten. Kommunikation bzgl. Adressänderung würde ich schriftlich machen. Meldung der EZ per Einschreiben, denn sie müssen nachweisen, dass es angekommen ist. Auch wenn ihr AG zurzeit entgegenkommend und freundlich wirkt. Das kann sich zu jeder Zeit ändern. Und es wäre nicht der erste AG der bei Geld behauptet, dass gewisse Unterlagen nicht angekommen sind. Und ohne der fristgerechten Meldung der EZ müssen sie nach den Mutterschutz arbeiten. Machen Sie es nicht kann der AG sie kündigen. Im schlechtesten Fall planen AG genau das wegen der Sorge eines erneuten Mutterschutzes, wofür dieser zahlen müsste.


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