SaKiAi
Liebe Frau Bader, Wir planen während der Schwangerschaft zu unserer Familie zu ziehen, um Unterstützung zu erhalten (mein Partner ist unter der Woche beruflich unterwegs). Hiermit geht ein Umzug in ein anderes Bundesland einher und ich plane 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Somit würde ich während des Mutterschutzes/Elternzeit ca. 400km entfernt von meiner Arbeitsstelle wohnen. Stellt dies ein Problem dar? Könnte ich deswegen gekündigt werden oder verliere den Anspruch auf das Elterngeld? Vielen Dank und Grüße
Hallo, Nein, das ist völlig unproblematisch möglich. Während der Elternzeit können Sie sich aufhalten wo Sie wollen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Während Muschu und EZ kannst du hinziehen wohin du willst! Anders während eines BV, da musst du theoretisch jederzeit wieder anfangen kööen zu arbeiten, wenn der AG dir einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Port
Nein, Du kannst hinziehen wo Du willst. Du stehst ab dem Mutterschutz dem Arbeitgeber laut Deiner Planung sowie die nächsten Jahre nicht zur Verfügung, was völlig gesetzeskonform ist. Wo, in welchem Bundesland, Du Dein Elterngeld beziehst, ist Deine Sache, so lange Du in D lebst bekommst Du es. Du solltest Dir nur Gedanken darüber machen bzw. Dich rechtzeitig informieren, wie Du das mit dem Arbeitsverhältnis planst, wenn die 3 Jahre vorbei sind.
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