Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Baby dem Vermieter melden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Baby dem Vermieter melden

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Hallo Frau Bader, muss ich meinen Vermieter schriftlich über die Geburt unseres Kindes informieren oder reicht es telefonisch? Muss im Mietvertrag etwas geändert werden? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Vivy, ich würde es schriftlich machen, wegen dem Beweis. Im Mietvertrag ändert sich nichts. Aber die NK erhöhen sich entsprechend bei den Posten, die pro Person abgerechnet werden. Gruß, NB


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