Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, arbeitslos melden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld, arbeitslos melden

Madeline

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, im Februar 21 erwarte ich mein erstes Kind. Geplant waren nach Ablauf der Muschu Frist 18 Monate Elternzeit (Okt 22). Elterngeld beantrage ich Basis LM 1-6, LM 7/8 mein Partner und ich dann bis zum 20. LM Elterngeld plus, also auch bis einschl. Oktober 22. Allerdings ist es zu 90% wahrscheinlich, dass ich zum Ende des Jahres wegen Betriebsschließung gekündigt werde, somit erlischt meine EZ zum Ende d. J. Das Elterngeld läuft ja dann unabhängig der EZ weiter. Nun meine Frage, muss ich mich ab Januar 2022 arbeitslos melden, obwohl ich Elterngeld beziehe? Soweit ich weiß besteht sowieso kein Anspruch auf Alg 1, solange ich keine Betreuung fürs Kind habe, diese würde aller frühestens ab August 2022 möglich sein. Während des Elterngeldbezuges bin ich doch weiterhin beitragsfrei krankenversichert? Wenn ich mich arbeitslos ohne Leistungsbezug melde, muss ich mich ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, aber wie schon erwähnt bekomme ich vor August 2022 keinerlei Betreuung für meine Tochter organisiert. Ich hoffe, sie können mir helfen. LG und vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können sich nicht arbeitssuchend melden, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ich würde es aber beweisbar mitteilen. Entweder per Einschreiben Rückschein oder per Bote dort einwerfen (geht auch der Ehemann). Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Bist du im Monat 7&8 auch in EZ? Wenn nein, müsstest du in den Monaten arbeiten. Arbeitslos melden musst du dich nicht, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du sicher gehen möchtest kontaktierst du nach Erhalt der Kündigung die Agentur für Arbeit. Die können dir weiterhelfen. Wenn du ab August eine Betreuung hast solltest du überlegen, ab wann du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen möchtest. Z.B. ab September. Dann solltest du dich 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit melden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich erhalte Elterngeld Plus bis zum 9.04.2019, danach wäre ich arbeitslos, da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2018 hatte. Mein Sohn wurde 12 Wochen zu früh geboren und ich wurde dann leider schwer krank und wir haben eine sehr schwere Zeit hinter uns. Nun bin ich physisch sowie psychisch eingeschränkt und bin erstmal nicht in ...

Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine Tochter im Jahr 2017 gekriegt und habe Elterngeld ganz normal bezogen. Die Kalkulation dafür war basiert auf meinem damaligen Einkommen (arbeitete Vollzeit). Ich habe ein Jahr Elternzeit gehabt und als sie zu Ende ging, wurde ich gekündigt. Ich bin nun seit Anfang Mär ...

Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen gestern die obige Frage geschickt. Wir vermuten aber, dass Sie die Frage eventuell übersehen haben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre fachliche Meinung zu meinen Fragen noch geben könnten. Die Forummitglieder haben mir auch sehr geholfen. Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich trotzdem noch sehr dank ...

Liebe Frau Bader, da ich im Dschungel Elterngeld Basis, Plus etc. etwas verloren gegangen bin und die nächste Beratungsstelle hier auf dem Land als berufstätige schwer zu erreichen ist hoffe ich, dass ich bei Ihnen eine Empfehlung erhalten kann. Mein Mann ist nun leider seit längerer Zeit wegen Depression erwerbslos. Er erhält keine staatl ...

Hallo Frau Bader, heute hat mein Mann seinen Job verloren. Er wurde in der Probezeit gekündigt. Ich bin momentan in Elternzeit. Unser Sohn ist 5 Monate alt. Geplant ist, dass ich im Januar 2021 wieder anfange zu arbeiten. Unsere 5-Jährige Tochter ist zur Zeit auch Zuhause, da der Kindergarten wegen Corona geschlossen hat. Und nun meine Fragen: ...

Hallo, Ich bin jetzt noch angestellt bis 31.10.2020 angestellt. Im Moment schwanger, der entbidnungstermin ist der 11.03.21. danach ist 1 Jahr Elternzeit geplant. Für die Zeit von Nov bis zum Mutterschutz wird mich wohl niemand einstellen. Wenn ich also ab November bis zur Geburt Arbeitslosengeld beziehe, danach ein Jahr Elterngeld. Was ist d ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit bin ich arbeitslos und mit dem 2. Kind schwanger - ET im März 22. (1. Kind 04/18 - 3 J. EZ genommen) Bis Anfang Feb. beziehe ich ALG 1, dann Mutterschaftsgeld. Wie läuft es genau nach der Geburt weiter? (Ich meine nicht finanziell.) Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, de ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten voller Freude die Geburt unseres dritten Kindes im Mai 2022. Ich möchte meine Frau die ersten 2-3 Monate im Wochenbett und im Haushalt unterstützen und Elterngeld für diese Monate beziehen. Ich bin seit 14 Jahren selbständig im Baugewerbe mit gängigen hochs und tiefs. Zwischendurch war ich von Anfang 2018 bi ...

Hallo Frau Bader, ich bin leider arbeitslos in die erste Schwangerschaft getreten (habe ein kleines Nebengewerbe aber nicht nennenswert) und erhalte derzeit Elterngeld (beantragt auf 1 Jahr). In "Elternzeit" möchte ich jedoch 2 Jahre bleiben. Dies habe ich als "Arbeitslose" jedoch nirgendwo angegeben. Wir überlegen, ob es zeitnah wieder ...