Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit nach Elternzeit

LouisaGe

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Sehr geehrte Frau Bader, kann ich nach Beendigung der Elternzeit - als alleinerziehende Mama von zwei kleinen Kindern, die 2 und 3 Jahre alt sind - für mindestens 1 Jahr die Herabsetzung meiner Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden vereinbaren? Könnte ich dann das Gehalt mit Hartz 4 aufstocken?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt vom Bundesland ab. Grds ist zu berücksichtigen, dass beide Kinder tagsüber die KiTa besuchen und Sie arbeiten können.Einige Bundesländer stellen tz bis zum 3. Geb. frei, andere nicht. Danach kommt es auf den Sachbearbeiter an. Vllt klappt es bei anderen soz. Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) einfacher. Liebe Grüße NB


Suomi

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Du kannst mit Deinem AG Brückenteilzeit vereinbaren.


LouisaGe

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Danke für die Antwort. Hätte ich bei Brückenteilzeit die Möglichkeit das Gehalt mit Hartz 4 aufzustocken?


Mitglied inaktiv

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Hast du noch Elternzeit von einem Kind übrig? Dann könntest du Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Soweit ich weiß, zählt ja beim hartz4 das Gesamteinkommen aller als Bedarfsgemeinschaft. Also dein Lohn, Kindergeld, Unterhalt für die Kinder.... Und wenn das nicht reicht, wird aufgestockt


LouisaGe

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Danke für die Antwort. Nein - ich habe keine Elternzeit mehr übrig. Ich habe Bedenken, dass ich keinen Anspruch auf Aufstockung mit Hartz4 hatte, da ich die Bedürftigkeit durch die Verkürzung der Wochenstunden selbst verursacht hätte. Aber mit Fahrtwegen zur Arbeitsstelle müssten beide Kinder ansonsten jeden Tag 9 Stunden in der Kita sein.


roza_soza

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Elternzeit müsstest du schon über haben, nur eben kein Anre hat auf Elterngeld mehr. Aber Elternzeit hast du ja für jedes Kind 3 Jahre und deine beiden ja noch klein. Also Teilzeit in Elternzeit wäre möglich.


luvi

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Hallo, Statt Hartz 4 könntest du auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. LG luvi


cube

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Ich frage mich gerade, ob das geht: Arbeitszeit und damit Gehalt zu verringern, um dann aber Sozialleistungen beziehen zu müssen. Sofern eine Betreuung für beide Kids vorhanden ist, bei der man VZ arbeiten gehen könnte, sich selbst in die Lage zu bringen, nicht genug zu verdienen, würde bei einem unterhaltspflichtigen Vater nicht durchgehen. Ist nicht böse gemeint! Ist nur so eine Überlegung. Ich würde das genau prüfen - nicht dass du hinterher da stehst und keinen Anspruch hast weil selbstverschuldet.


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