2Baby18
Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Elternzeit habe ich bereits schon seit 3 Jahren nur noch 30 Stunden gearbeitet. Ich hatte immer einen langen Tag von 8.30-17.00 Uhr und 4 Tage von 8.00-13.30 Uhr. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich nach der Elternzeit 2 Tage bis 17.00 Uhr arbeite und 3 kurze Tage habe. Muss ich dies tun oder kann ich mich auf meine Arbeitszeiten vor der Elternzeit berufen? Leider ist mein Mann Schichtarbeiter und muss oft bis 22 Uhr arbeiten. Das war der Grund, warum ich nach meiner ersten Elternzeit auf 30 h reduziert habe. Naja und das wird mit 2 Kindern nicht anders. Deswegen möchte ich ungern plötzlich wieder 2 lange Tage haben.
Hallo, grundsätzlich grundsätzlich kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten würde ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen, wenn Sie vor der Elternzeit über einen längeren Zeitraum hinweg In dem genannten Zyklus gearbeitet haben. Ihr Arbeitgeber müsste dann betriebliche Gründe nennen, warum dies nicht mehr gelten soll. Liebe Grüße NB
mellomania
was steht im vertrag? DER lebt wieder auf. wenn du vorher so gearbeitet hast, hast du anrecht auf deine oder eine vergleichbare stelle. wenn im vertrag steht dass du flexibel einsetzbar bist von 6 bis 18 uhr z.b. wirds schwierig. eigentlich müsste das gelten, was du vor der elternzeit hattest, hoffentlich steht das so im arbeitsvertrag drin...
2Baby18
In meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden beträgt.
mellomania
hmpf...das ist doof. denn dann musst du eben 30 h die woche bringen. wenn dein chef da nicht mit einverstanden ist, dass du so arbeitest wie oben geschrieben, ist es deine sache wie du die 30 h bringst. denn kinderbetreuung obligt dir alleine. das ist keinesfalls AG sache..das ist das blöde. entweder du kannst das erfüllen oder nicht...dann müsstest du kündigen..:-( mist
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