De Erbse
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe Elterngeld und gehe zusätzlich für ein paar Stunden im Monat bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Laut dem Antragsformular muss auch das Weihnachtsgeld angegeben werden. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 10 EG 8/16 R) darf aber die Elterngeldstelle diese Zahlung, wie auch z.B. das Urlaubsgeld nicht auf das Elterngeld anrechnen, weil es eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers ist. Diese „sonstigen Bezüge“ mindern demzufolge das Elterngeld nicht. Meine Fragen dazu: Stimmt das und wie verhalte ich mich, falls die Elterngeldstelle das Weihnachtsgeld doch anrechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Liebe Grüße
Hallo, angeben muss man alles. Ob es angerechnet wird, hängt davon ab, ob es als Einmalzahlung oder als Gehalt deklariert ist. Einmalzahlungen werden nicht angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
du hast recht aber warum jetzt shcon panik schieben? die werden die gesetze schon kennen. versteh ich jetzt nicht ehrlich gesagt.
De Erbse
Guten Morgen Mellomania, Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Aber Panik schieben, tue ich nicht gleich. Ich sichere mich nur sehr gerne ab, immerhin geht es da nicht gerade um wenig Geld. Ich kenne mich mit der Thematik nur nicht aus, weil ich vorher noch nicht in Elternzeit war. Aber wenn es wirklich so ist, dann weiß ich ja Bescheid. Vielen Dank nochmal. Liebe Grüße De Erbse du hast recht aber warum jetzt shcon panik schieben? die werden die gesetze schon kennen. versteh ich jetzt nicht ehrlich gesagt.
mellomania
die wissen ja, dass einmalzahlungen nicht angerechnet werden. urlaubsgeld ja auch nicht. wird schon alles gut werden.
Schru
Verwaltungsakt einer Behörde festgesetzt. Du hast das Recht, gegen diesen Bescheid Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen. Üblicherweise wäre es ein Widerspruch innerhalb eines Monats Genaueres kannst du dann der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides entnehmen. Sofern Du also den Eindruck hast, dass die Höhe des Elterngeldes falsch berechnet wurde, legst du fristgerecht Widerspruch ein und begründes, warum die die Berechnung falsch ist. In deinem Fall z.B. kannst Du das Urteil anführen. Falls die Elterngeldbehörde Deiner Meinung ist, wird sie dem Widerspruch abhelfen. Falls sie nicht abhilft, wird sie Dir auf jeden Fall eine Erklärung liefern, warum das Urteil bei Dir nicht anwendbar wäre. Bist Du dann weiterhin nicht deren Meinung wäre der nächste Schritt Klage beim Sozialgericht LG
Schru
nicht einverstanden sein, dann leg auf jeden Fall schnellstmöglich Widerspruch ein. Zwar lassen sich Unklarheiten auch oft durch "zwangloses Nachfragen" klären, aber die Widerspruchsfrist ist ja recht kurz und durch hin- und herschreiben schnell verstrichen. Dann wäre nämlich der Bescheid rechtskräftig und seine Änderung nahezu unmöglich, obwohl Du vielleicht Recht hattest. LG
Dojii
Du bist verpflichtet, jedes zusätzliche Einkommen im Elterngeldbezug zu melden. Das bedeutet aber nicht, dass es auch angerechnet wird. Und Weihnachtsgeld wird tatsächlich nicht angerechnet, also keine Sorge. ^^
De Erbse
Vielen Dank auch an Euch Schru und Dojii
Vaiana.
Ich bin etwas verdutzt über die Frage und bin sehr gespannt auf die Antwort. Ich gehe nämlich davon aus, dass das Geld angerechnet wird. Ich habe nämlich meinen Elterngeldantrag bekommen und bekomme für den Monat 11/2020 fast 700€ weniger überwiesen. Als ich nach dem Grund gefragt habe, wurde gesagt dass dies wegen der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) so ist. Ich muss die Abrechnung des Monats zur Elterngeldstelle schicken. Sollte ich kein Geld bekommen, müsse ich einen Brief vom Arbeitgeber vorlegen und würde dann das gleiche Geld wie die anderen Monate auch bekommen. Ich habe aber nachgefragt und bekomme die Sonderzahlung dieses Jahr noch, weil mein Sohn dieses Jahr geboren wurde. Rein theoretisch habe ich davon ja dann nichts, weil es mir ja beim Elterngeld abgezogen wurde.
Vaiana.
Ich habe nochmal in den Bescheid geschaut. Für die Monate 6/2019 und 11/2019 wurde auch das gesamte Gehalt inkl. Sonderzahlung miteinberechnet. Das ist ja dann alles total flach. Gut auf der einen Seite weil das Elterngeld so höher ausfällt, schlecht auf der anderen Seite, da mir das Weihnachtsgeld dieses Jahr vom Elterngeld abgezogen wird.
Felica
Dann schaue dir mal genau die Abrechnung an. Ich vermute mal dein AG hat die nicht als einmalige Zahlung ausgezeichnet sondern als laufende Gehaltszahlung.
Vaiana.
Es steht auf der Abrechnung "Jahressonderzahlung". Ich habe jetzt mal gegen gerechnet. Wenn das in die Berechnung nicht mit eingeflossen wäre, hätte ich 100€ weniger Elterngeld bekommen bzw. Knapp 50€ in den Plus Monaten (habe 18 Monate Elternzeit). Das ist in der Summe mehr als das was mit jetzt abgezogen wird. Also frage ich nicht weiter nach. Ich finde es aber sehr komisch, da mir von der Elterngeldstelle gesagt wurde, dass sie aus meinen Abrechnungen gesehen haben dass ich Weihnachtsgeld bekomme und das für 11/2020 angerechnet wird. Das ist doch eine Sonderzahlung. Oder ist es vielleicht was anderes wenn es laut Tarifvertrag so bestimmt ist?
Tini_79
Das EG wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. In der Regel ohne Sonderzahlungen, aber bei mir waren sie z.B. auch drin. Das Weihnachtsgeld, was du jetzt, nach der Geburt und während des EG- Bezuges erhältst, hat doch nichts mit der Berechnung deines EG zu tun. Ich denke, es wird einfach als Einkommen/ Zufluss während deines EG- Bezuges angerechnet.
Dojii
Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern die Versteuerung. Wenn es als laufender Arbeitslohn versteuert wird, wird es sowohl vor Geburt des Kindes als auch danach beim Elterngeld berücksichtigt. Wenn es als sonstiger Bezug/EGA/Einmalzahlung versteuert wird, dann darf es auch nicht berücksichtigt werden - weder vorher noch nachher. Da gibts kein Ermessen oder unterschiedliche Handhabe, so steht es im Gesetz.
De Erbse
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare! Ich werde Euch über den Verlauf und das Endergebnis informieren. Allen einen schönen Abend. De Erbse
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