Annapodo1518
Hallo, ich hatte 3 Jahre EZ und im Vertrag steht, dass man auch während die EZ Sonderzahlung bzw. Weihnachtsgeld bekommt. Allerdings habe ich dies für 2021, 2022 und 2023 nicht erhalten. Kann ich das jetzt noch einfordern im Nachhinein??bin noch beim gleichen AG, jetzt wieder schwanger und im BV. Dies ist der Paragraf im Vertrag: im Falle des Beginns oder einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im laufe eines Kalenderjahres wird die Sonderzahlung nur für die Zeiten des Bestands des Arbeitsverhältnisses in diesem Kalenderjahr anteilig gewährt. Das ruhen des Arbeitsverhältnis zb auf Grund von Krankheit oder gesetzlicher Elternzeit stellt keine Unterbrechung dar.
Hallo, grds ja, wenn es im Vertrag keine Verfallsklausel gibt. Liebe Grüße NB
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