Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bei einer SS während Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bei einer SS während Elternzeit?

Biene210

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist die folgende: bei meinem ersten Kind hatte ich eine extreme Frühgeburt weshalb bei weiteren Schwangerschaften ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste. Die Elternzeit meines ersten Kindes habe ich bei meinem AG auf drei Jahre angekündigt. Wie verhält es sich mit einem Beschäftigungsverbot in diesen zwei unterschiedlichen Fällen: 1) Zweites Kind wird während der Elternzeit des ersten Kindes geboren (innerhalb der 3 Jahre EU), sprich der AG hätte zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht mit mir am Arbeitsplatz gerechnet. 2) Zweites Kind wird nach Ende der Elternzeit geboren (bspw 2 Monate nach Ablauf der dreijährigen EZ), sprich der AG hätte mich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder am Arbeitsplatz eingeplant. Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Während der Elternzeit spielt ein erneutes Beschäftigungsverbot keine Rolle 2. Ich sehe den Zusammenhang zwischen Frühgeburt und Beschäftigungsverbot zwar nicht, denn das hat ja wahrscheinlich nichts mit der Arbeitsstelle zu tun, aber wenn Sie denn tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen würden, würden Sie den normalen vereinbarten Lohn bekommen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Im ersten Fall passiert gar nichts. Du bist in Elternzeit und daher bekommst du auch kein BV für diesen Zeitraum, da du ja ohnehin nicht arbeiten musst. Die Elternzeit darfst du auch nicht beenden, nur damit du ein BV bekommst. Im zweiten Fall bekommst du im BV das, was du auch ohne BV verdienen würdest. Wenn du denn ein BV bekommst, denn die gesetzlichen Regelungen für ein BV sind seit dem 01.01.2018 extrem verschärft worden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In beiden Fällen gibt es das von Dir gemeinte BV nicht. Fall 1 wurde bereits erläutert. Bei Fall 2 würde ja schon fast der Mutterschutz beginnen und wenn überhaupt bliebe ein BV für die Dauer von ca. 2 Wochen. Hinweis, für den Fall - nicht bekannt: Elterngeld in beiden Fällen nur der Mindestsatz!


anja.sp

Beitrag melden

Und wie würde es sich mit einem BV verhalten wenn alles wie oben beschrieben, aber Teilzeitarbeit in EZ?


mellomania

Beitrag melden

dann wird ein bv für die TZ während der EZ ausgesprochen. man bekommt den TZ lohn, den man ohne BV bekommen würde EZ läuft aber WEITER. die kann nicht für ein BV beendet werden


Biene210

Beitrag melden

Danke für die Antworten! Der Zeitraum ist fiktiv. Daher würde ich im zweiten Fall nun davon ausgehen ein BV bis zum Zeitpunkt des Mutterschutzes zu bekommen. Solange denn ein BV überhaupt ausgesprochen wird. Warum aber wird in beiden Fällen nur der Mindestbetrag an Elterngeld ausgezahlt? Greift hier die ganz normale Regelung: durchschnittliches Gehalt der letzten 12 Monate (Monate von Elterngeld vorheriger SS werden ausgeklammert)? Danke!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d ...

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich bis März 2019 noch in Elternzeit. Von Dez. 18 bis Feb. 19 hätte ich im Rahmen eines 450 € Jobs bei meinem AG gearbeitet. (Schriftlicher Vertrag vorhanden). Nun bin ich erneut schwanger und erhielt von meinem Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot. ich weiß, dass auch Lohn im Rahmen eines Minij ...

Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, ich hoffe, ich kann sie verständlich erläutern. Ich bin bis März 2020 noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Elterngeld aber nur im 1.Jahr. Seit Februar habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle angefangen während meiner Elternzeit (Febr.und März geringfügig, ab April Vollzeit und alle ...

Hallo wir wollen gerne erneut schwanger werden und ich wollte für unsere finanzielle Absicherung wissen ob ich an Anspruch auf Fortlohnzhlg habe im Beschäftigungsverbot habe mit dem konkreten Fall-, dass ich momentan während meiner Elternzeit (beim Hauptarbeitgeber)bei einem anderen AG auf MiniJob Basis arbeite-müsste dieser mich weiterhin bezahlen ...

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles ...

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles ...

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...