Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Christine187

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der letzten 3 monate vor der Schwangerschaft im BV ausgezahlt. Das wäre mein Vollzeit Gehalt vor der ersten Schwangerschaft. Kann ich davon ausgehen, dass ich das Vollzeit Gehalt bekomme? Da ich ja nicht mal 1 Monat in Teilzeit gearbeitet habe? Oder ist es ein Problem, dass die Elternzeit fortläuft? Sollte die Elternzeit lieber vorzeitig beendet werden wenn der AG zustimmt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, dann würden Sie ja besser gestellt werden als ohne Schwangerschaft. Sie bekommen weiter den TZ-Lohn. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Die 3 Monate zählen nur wenn sie monatlich wechselndes Gehalt haben.  Das lese ich bei ihnen nicht raus.  Sie bekommen das Gehalt was sie ohne BV bekommen würden. In ihrem Fall TZ. Die EZ vorzeitig zu beenden ist nur mit Zustimmung des AG möglich.  Ich kann mir nicht vorstellen,  dass er dem nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zustimmt. Sie können die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in VZ zu bekommen.  Bis März sind nicht mehr viele Tage. Haben Sie noch keinen TZ in EZ-Vertrag bekommen?


Dojii

Beitrag melden

Der Arbeitgeber darf der Beendigung der Elternzeit nicht mehr zustimmen, wenn er von deiner Schwangerschaft weiß und es gleichzeitig unvermeidbar ist, dass er dich in ein Beschäftigungsverbot stecken muss.  Du darfst wiederum aber auch nicht die Schwangerschaft verschweigen und dann mit deinem Arbeitgeber zusammen die Elternzeit beenden, in dem Wissen, dass dich dein Arbeitgeber in ein BV stecken muss, sobald du die Schangerschaft danach bekannt gibst.  Beides ist Betrug und wird von den Krankenkassen entsprechend verfolgt/geahndet. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist die folgende: bei meinem ersten Kind hatte ich eine extreme Frühgeburt weshalb bei weiteren Schwangerschaften ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste. Die Elternzeit meines ersten Kindes habe ich bei meinem AG auf drei Jahre angekündigt. Wie verhält es sich mit einem Beschäftigungsverbot in ...

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich bis März 2019 noch in Elternzeit. Von Dez. 18 bis Feb. 19 hätte ich im Rahmen eines 450 € Jobs bei meinem AG gearbeitet. (Schriftlicher Vertrag vorhanden). Nun bin ich erneut schwanger und erhielt von meinem Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot. ich weiß, dass auch Lohn im Rahmen eines Minij ...

Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, ich hoffe, ich kann sie verständlich erläutern. Ich bin bis März 2020 noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Elterngeld aber nur im 1.Jahr. Seit Februar habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle angefangen während meiner Elternzeit (Febr.und März geringfügig, ab April Vollzeit und alle ...

Hallo wir wollen gerne erneut schwanger werden und ich wollte für unsere finanzielle Absicherung wissen ob ich an Anspruch auf Fortlohnzhlg habe im Beschäftigungsverbot habe mit dem konkreten Fall-, dass ich momentan während meiner Elternzeit (beim Hauptarbeitgeber)bei einem anderen AG auf MiniJob Basis arbeite-müsste dieser mich weiterhin bezahlen ...

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles ...

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles ...

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...