MareikeB
Hallo Frau Bader, leider habe ich nirgends eine Antwort auf meine Frage finden können. Ich war bis zum 07.02.2020 im Krankengeldbezug (Wiedereingliederung vom 13.01.-07.02.2020) aufgrund des Neugeborerentodes meines Sohnes letztes Jahr im März. Seit dem 08.02. bin ich wieder arbeitsfähig und arbeite wieder ganz normal. In der Zwischenzeit bin ich schwanger geworden und da es sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft handelt möchte meine Ärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Da wir jedoch auf mein Gehalt angewiesen sind habe ich das bisher noch nicht angenommen. Ich lese überall das der Lohn nach den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft berechnet wird, das wäre bei mir jedoch Oktober, November + Dezember 2019. Da hab ich komplett Krankengeld bekommen. Würde das bedeuten, dass ich kein Lohn bekomme während eines Beschäftigungsverbots? Oder bekomme ich mein normales Gehalt gezahlt welches ich kriegen würde wenn ich arbeiten könnte? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr sehr dankbar! Liebe Grüße Mareike B.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würen. Liebe Grüße NB
Port
Du bekommst das normale Gehalt. Der Schnitt der letzten 3 Monate gilt nur für diejenigen, die unterschiedliche Einkommenshöhen haben wegen Schichtdiensten, Zuschlägen etc.
mellomania
das problem ist, dass entweder JETZT ein risiko besteht und das bv ausgesprochen wird, unabhängig von deiner situation bez. geld oder eben nicht. du hast keine wahl ein bv anzunehmen bzw. ein wahlrecht. du erhälst mit bv das was du ohne erhälst. aber wenn dir das geld wichtiger wäre als deine gesundheit...hmmm...und eine risikoschwangerschaft alleine ist keine indikation für ein bv...ich wünsche dir alles gute, stelle deine gesundheit in den vordergrund (das mit den 3 monaten gilt nur, wenn du z.b. mit schicht zuschlägen oder so arbeitest) :-) alles gute
MareikeB
Vielen Dank für die Antworten! Theorie und Praxis sind immer zwei unterschiedliche Dinge und ein Urteil zu Fällen ohne die individuelle Situation zu kennen, finde ich persönlich nie gut. Ich denke es gibt viele Familien, die sich auch Gedanken über ihre finanzielle Absicherung machen und auch über die finanzielle Zukunft. Ich bin jetzt erleichtert, dass ich finanziell abgesichert zu sein scheine und kann das individuelle Beschäftigungsverbot (4 Std./Tag) eingehen. Bisher habe ich meinen Resturlaub genommen um mich zu schützen und eben meine finanzielle Absicherung zu klären. Ich danke euch also nochmal für eure schnellen Antworten! LG MareikeB
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