Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während Krankengeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot während Krankengeldbezug

Kücken2016

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Guten Abend. Ich bin momentan im Krankengeldbezug. Da bin ich seit Oktober 2014. Ich war seit Mitte September krank und da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist bin ich ins Krankengeld gefallen. Jetzt bin ich in der 9.Woche schwanger und meine Gyn meinte nach dem Auslaufen der jetzigen Krankschreibung bekomme ich von ihr ein Beschäftigungsverbot. Normalerweise bekommt man ja bei einem BV das volle Geld vom Arbeitgeber, aber den gibt es in diesem Fall ja gar nicht. Würde ich dann auf die Höhe von ALG I (ist bisher nicht beantragt da Krankengeld läuft und Arbeitsamt nicht zuständig ist) fallen oder wie läuft das dann weiter? Traue mich auch nicht einfach bei der Krankenkasse anzurufen, denn die werden mir sicher eher zu dem raten, was für sie besser ist. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Mitglied inaktiv

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Frage wäre, wozu ein BV wenn du eh nicht arbeitest? Ein BV gibt es dann, wenn die Arbeit selbst ein solch schwerwiegendes Problem darstellt, das der AG die entsprechenden Mutterschutzgesetze nicht einhalten kann. Und dieser auch keinen Ersatzjob hat. Zweite Option ist, wenn eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorliegt, welche Das Kind oder die Mutter gefährdet und dieses auch langfristig nicht besser wird. Ist man dagegen eigentlich krank, wird aber oben drauf noch schwanger, ist eine Krankschreibung das Mittel der Wahl. Und Krankengeld dürfte es eher gegeben haben, weil Du länger als 6 Wochen krank warst. Wenn es kein schwangerschaftsbedingte Krankschreibung war, dann wird es auch eine entsprechende Kürzung beim Elterngeld geben, sprich alle Monate werden mit 0 € gerechnet. Gleiches gilt bei Arbeitslosigkeit. Normalerweise wäre mit Auslaufend es Arbeitsvertrages Arbeitslosengeld1 angelaufen - wenn Du eben arbeitsfähig bist. Und das bist du durchaus auch dann wenn Du schwanger bist.


Kücken2016

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Guten Abend Danyshope. Wenn meine AU wg.der anderen Erkrankung ausläuft soll ich eben trotzdem Bettruhe wg.Gefahr für Kind und mich halten und nicht auf Arbeitssuche gehen. Aber so wie Du schriebst wäre es besser die Gyn um eine Krankschreibung zu bitten.


Sternenschnuppe

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Guten Morgen Weiß Dein Arzt vielleicht gar nicht dass Du derzeit keinen Arbeitsvertrag hast? Für ein BV muss die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgehen. Das geht bei Dir ja gar nicht. Und bei einem BV wärest Du zudem unvermittelbar, also auch kein ALG1. Für die Elterngeldberechnung zählt leider alles als 0€ und es wird nur den Mindestsatz geben.


Mitglied inaktiv

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Nein, BV wäre grundsätzlich besser. Da das nicht mit 0 € gerechnet wird für das Elterngeld. Fraglich ist halt, ob der Arzt es überhaupt machen darf.


Jana287

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Nein, BV ist nicht grundsätzlich besser! Ihr Arbeitsvertrag ist ausgelaufen! Und mit BV ist man nicht vermittelbar, dh kein ALG 1! Dann bliebe nur Hartz4.


Mitglied inaktiv

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Diese gesetzliche Lücke ist IMO doch geschlossen worden. Die und/oder die Krankenkasse müssen doch inzwischen einspringen.


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