Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie viel stunden darf mein kind in die kita wenn ich im beschäftigungsverbot bin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie viel stunden darf mein kind in die kita wenn ich im beschäftigungsverbot bin

carla204

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Hallo, Ich bin Erzieherin und mit meinem 2 Kind schwanger. Mein Mann und ich wollten unseren Sohn 7 Stunden in die Kita bringen, da wir eine lange Fahrt zur Kita haben. Um uns diese zu teilen, benötigen wir diese 7 Stunden, da ich sonst pro Tag 60 km fahre. Jedoch sagt das zuständige Amt, dass ich durch das Beschäftigungsverbot nur einen Anspruch auf 6 Stunden haben. Meine Frage ist, ist das rechtens und wie kann ich eine stundenerhöhung erreichen? Vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ich finde 6 Std noch viel. Sie sind zuhause u können das Kind selber betreuen. Liebe Grüsse NB


mellomania

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was für ein BV hast du? ein medizinisches, dass du liegen musst? wenns ein normales ist, dann brauchst du die 7 h doch nicht,da du nicht arbeitest...da könnten die das auch ganz streichen...da du zuhause bist...


Mitglied inaktiv

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Du hast das BV deswegen, damit du dich nicht mit Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz (Kinderbetreuung) ansteckst. Es ist kontraproduktiv, wenn du dann dein Kind auch noch in die Kita bringst, obwohl du doch zu Hause Zeit hättest, es selber zu betreuen. Es wird sich die Krankheiten der Kita einfangen und dich zu Hause damit anstecken. Das war zwar nicht deine Frage, aber wenn ich der Träger wäre, würde dir den Anspruch kräftig kürzen.


carla204

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Es gibt ab 1 Jahr einen kitaanspruch. Und für meinen Sohn ist es wichtig in die Kita zu gehen. Dort spielt und lernt er nämlich mit gleichaltrigen und das ist wichtig für die Entwicklung eines Kindes. Scheint eine unbekannte Informationen zu sein. Und infekte kann man sich überall einfangen, wenn man ein Kleinkind zuhause hat. Ich werde mein Kind doch nicht einsperren aus Angst vor keimen. Und die 7 Stunden reichen nicht, aufgrund des fahrtweges. Ich würde mir eine qualifizierte Antwort von der Expertin wünschen und kein Meinungen die überhaupt nichts mit der Frage zu tun haben


Mitglied inaktiv

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Ich denke schon das die Kürzung auf Halbtag zulässig ist. Der lange Fahrweg gilt als Argument kaum, da hausgemachtes Problem. ist eh fraglich warum und weshalb diese Entfernung. Kann es sein das der Platz nicht in eurer Wohn-Gemeinde ist? Den dann könnte er sogar komplett gestrichen werden.


Sternenschnuppe

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Einen rechtlichen Anspruch hast Du auf 4 Stunden, alles andere muss (hier) mit einer Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden, wo die Zeiten draufstehen die real gearbeitet werden. Nur dann hat man Anspruch auf mehr. Die Kosten kennst Du ja selbst die so ein Platz kostet. Logistische Probleme sind Privatangelegenheit. Langfristig wird das Problem doch bleiben, oder fährst Du dann in der Elternzeit 60km am Tag ?


Mitglied inaktiv

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Du als Erzieherin solltest wissen dass du keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz hast. Der Träger erfüllt den Rechtsanspruch wenn er dir einen Betreuungszeit mit den geringst möglichen Stunden anbietet. Das sind, je nach Kita und Träger, in der Regel zwischen vier und fünf Stunden. Der lange Fahrweg zur Kita ist dein persönliches Problem und spielt hier selbstverständlich keine Rolle. Ebenfalls solltest du als Erzieherin doch wissen wie viele Eltern händeringend einen Ganztagsbetreuungsplatz suchen um wieder arbeiten zu können. Die Besetzung des Platzes mit einem Kind dessen Mutter nicht arbeitet ist da kaum haltbar. Jeckyll


mellomania

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du bist daheim. warum reichen die stunden dann nicht? du hast ein bv. wegen fehlenden immus? klar kann dein kind dich da anstecken. du sperrst dein kind nicht ein, nimmst aber das bv bei weiterbezahlung gerne in kauf. du möchtest mehr betreuungszeit. warum geht das kind nicht da in den kindergarten wo ihr wohnt? alles hausgemachte logistische probleme, die dem träger zu rechr egal sind..mannmann


Mitglied inaktiv

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Das beste wäre, der Arbeitgeber würde sie umsetzen in ein Büro/Verwaltung etc und das BV aufheben. Dann wären doch alle Probleme gelöst. Sie ist Erzieherin und kann ihr Kind nicht selber betreuen, obwohl sie den ganzen Tag bei vollen Bezügen zu Hause sein kann? Und das Kind wäre in dem Fall zu Hause "eingesperrt"? Sie geht mit ihm nicht auf den Spielplatz oder ins Schwimmbad, trifft sich nicht mit anderen Müttern? Sie ist anscheinend nicht qualifiziert ihr eigenes Kind zu betreuen, dass muss qualifiziert in einer 30 km entfernten Kita untergebracht werden? Ich verstehe es nicht - vielleicht haben wir hier nicht alle Informationen vorliegen die man bräuchte um den Fall zu verstehen.


Mitglied inaktiv

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Wieso muss denn bitte gleich auf der AP rumgehackt werden? Sie hat eine klare Frage gestellt und da reicht es doch, diese zu beantworten. Vielleicht war nirgendwo ein anderer Platz zu bekommen? Ich wage zu behaupten, dass es Städte gibt, die eine größere Ausdehnung - erst Recht, wenn man nicht Luftlinie, sondern Ideallinie rechnet - als 15km haben und zu wenige KiTa Plätze. Vielleicht hat das Kind einen Integrationsplatz und benötigt eine spezielle KiTa? Vielleicht ist es ein Vorschulkind? Vielleicht ist es da auch einfach schon eine ganze Weile und hat Freunde, auf die es nicht verzichten soll, nur weil es ein Geschwisterchen bekommt oder die Eltern umgezogen sind? Und die km fährt sie dann ja nicht nur jetzt sondern bis kurz vor die Geburt. Ich bin hier täglich auf ein Auto angewiesen und ich wollte die letzten zwei bis drei Monate keine 60km am Tag mehr fahren. Hab mich jeden Tag vor dem Mutterschutz die 70km täglich über die Autobahn gequält und es gehasst. Da muss man doch jetzt echt nicht so rumhacken, wenn jemand fragt, ob sie diese Strecke halbieren kann. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Platz - nur eben halt nicht für sieben Stunde - und sich dann hinzustellen "Du bist doch Erzieherin, kümmere dich selbst um dein Kind. Oder bist du zu inkompetent?" finde ich ziemlich daneben. Bei einem Metzger würde man das auch nicht derartig schreiben. Hat ihr Kind jetzt weniger Anspruch auf Bildung, weil sie Erzieher ist? Und was, wenn ihre eigene KiTa plötzlich doch einen sicheren Platz hat? Dann ist das Kind aus der KiTa und bekommt so schnell mal keinen Platz mehr. Hier wird doch immer getönt, man muss im BV dem Arbeitgeber jederzeit wieder zur Verfügung stehen können. Dann aber hier verlangen, dass die Mutter sich selbst dieser Möglichkeit beraubt, indem sie ihr Kind komplett aus der KiTa nimmt. Ich würde mich an den Träger wenden und anfragen, ob das Kind auf eigene Kosten eine Stunde länger betreut werden kann und was das ggf kostet. Je nach Antwort kann man abwägen, ob man mit 6h nicht doch irgendwie klarkommt. Rechtsanspruch gibt es halt nicht für mehr als halbtags. LG Lilly


Kristiiin

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Finde es im Regelfall auch unter aller Sau, wie auf manche Fragen reagiert wird. Hier muss ich sagen, musste ich mich auch zusammenreißen! Volle Bezüge, ohne Krankheitsbild und das Kind 7h in die Kita geben? Egal ob "Integrations -Kita" oder Umzug oder was weiß ich, hier will jemand mitnehmen was geht und sich anscheinend möglichst wenig kümmern, DAS ist klar rauszulesen.


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