Meivo
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe diese Frage auch Herr Dr. Bluni gestellt, war mir aber nicht sicher ob es sich eigentlich nicht um ein rein juristische Fragee handelt. Deswegen schreibe ich Ihnen auch. Ich hoffe,Sie können weiterhelfen. Ich habe ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich in einer Kita arbeite und kein Immunschütz gegen Zytomegalie haben. Jetzt hat aber meinen AG mich in der Verwaltung bestellt. Ich arbeite dort jetzt ein paar Wochen und habe richtige Schmerzen, wegen einen Bandscheibenvorfalls. Diesen Bandscheibenvorfall habe ich schon 5 Jahre. Damals war in im Büro tätig, habe aber 2012 zur Kita gewechselt, weil ich nicht mehr so lange statisch sitzen könnte. Momentan habe ich also wieder genau den gleichen Problem. Weiterhin bin ich schrecklich müde und mein AG hat kein Personalraum o.ä. wo man sich hinlegen kann. Die Möglichkeit mehrere Pause einzulegen, besteht deshalb nicht. Außerdem möchte meinen AG mich für ein par Nachmittage in einen Kinderheim schicken, wo die Kinder Ü3 sind. Dieses Kinderheim befindet sich aber in einen Sozialen Brennpunkt. Laut mein generelles Beschäftigungsverbot "gilt wegen der Verletzungsgefahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die Betreuung von...verhaltensgestörten Kindern" und "eine Beschäftigung mit älteren Kindern is nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt.Wegen der nicht praktikablen Umsetzmöglichkeiten inbesonders bei Kindern im Vorschulalter wird ein generelles Beschäftigunsverbot betriebsärztlicherseits empfohlen." Meine Frage sind: -Reicht das hier aus für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Verwaltung? - Darf mein AG mich rein juristisch gesehen, überhaupt in so einem Kinderheim einsetzen? Ich habe überings gar nichts zu tun in der Verwaltung, sitze nur 9 Stunden statisch am Schreibtisch ohne Arbeit.Sie haben einfach keine Aufgaben für mich. Ich bekomme manchmal etwas zu erledigen, aber dies betrifft nur ca. einen halben Stunde pro Tag (Kopierarbeit o.ä.) Mein Hausarzt meinte, ich sollte alles mit meinen Frauenartzt klären und er hat mich bis nächste Woche krankgeschrieben, bis ich den Termin habe. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, 1. Ja ,der AG darf umsetzen 2. Bzgl. des Rückens muss der Arzt entscheiden - dann wäre die Krankschreibung das richtige Mittel 3. Das mit den anderen Kindern muss der FA beurteilen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Die Umsetzung in die Verwaltung ist rechtens und der AG ist sogar verpflichtet, jede zumutbare Umsetzmöglichkeit zu nutzen, bevor er freistellt. 2. Die Pausen kann man auch anders machen, als im Liegen; eine fehlende Liegemöglichkeit für Schwangere ist kein Grund für eine Freistellung. Wenn aber ohnehin so wenig Arbeitsdruck lastet, dann sind Pausen ja jederzeit und beliebig zu tätigen. Wegen Bandscheibenproblemen ist Bewegung zu empfehlen. Man muss ja nicht untätig den ganzen Tag auf dem Bürostuhl sitzen. Der Arbeitsanfall könnte sich außerdem jederzeit ändern. 3. Bandscheibenvorfall sollte der behandelnde Arzt beurteilen - das gibt dann u.U. eine AU, denn mit der Schwangerschaft hat die Erkrankung keinen ursächlichen Zusammenhang, sie bestand ja auch schon vorher. 4. Eine Umsetzung in einen KiGa mit Ü3 wäre auch eine legitime Möglichkeit. Mögliche Gefährdungen durch aggressive Kinder hat der AG einzuschätzen, und Maßnahmen zu treffen. Er ist dabei nicht zwingend an die Empfehlungen des Betriebsarztes gebunden. Zumal die Betriebsärzte die Situation vor Ort nicht aus der Praxis beurteilen können. Betriebsärzte haben vorrangig die Infektionsgefährdungen zu beurteilen.
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