Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Im Beschäftigungsverbot die Kita betreten?

Ginaginellie

Beitrag melden

Ich habe ein Beschäftigungsverbot, da ich gegen Cytomegalie nicht immun bin (gegen den Rest schon) und in der Krippe gearbeitet habe. Darf ich weiterhin ein Vorschulkind (das ja laut der Betriebsärztin, nicht zu der Risiko Gruppe U3 gehört) aus der Kita abholen? den Krippenbereich betrete ich dabei nicht, und auch die weiteren Auflagen der Ärztin bleiben dabei erfüllt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, unproblematisch. Unglaubwürdig würde es werden, wenn Sie sich länger bei den U3 aufhalten. Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

Was du als Privatperson unternimmst (in diesem Fall also dein Kind abholen) ist vollkommen alleine deine Sache. Als selbstständige Tagesmutter beispielsweise wäre die Versorgung von Krippenkindern weiterhin deine Angelegenheit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das darfst du. Wenn du dich jedoch zu Privatgesprächen mitten im Krippenbereich aufhalten würdest, wäre das gar nicht in Ordnung.


Ginaginellie

Beitrag melden

Nein nein, Krippe und Kinder Waschraum meide ich komplett, und auch im Gruppenraum der „großen“ bleibe ich nicht länger als nötig... man muss es ja nicht drauf anlegen sich irgendwas, ob nun schädlich oder nicht, ein zu fangen.


Ani123

Beitrag melden

Du darfst. Es gibt auch Erzieherinnen, deren Kinder eine Krippe besuchen und wenn Mama wieder schwanger ist, holt sie es auch weiter ab, nimmt an allen Veranstaltungen mit dem Kind teil,..... Und das auch wenn der von dir genannte Schutz fehlt. Andere Frage ist eher: ist das Vorschind dein Kind? Von wem ist es das Kind? Bekommst du Geld dafür, dass du es abholst? Wenn ja, müsstest du das mit deinem AG absprechen, weil es als nebenberufliche Tätigkeit zählt. Und auch wenn es schon genehmigt ist, vermutlich aus einer Zeit, wo du nicht schwanger warst, teile deinem AG mit, dass du die Tätigkeit weiter ausüben wirst, weil du da keiner Gefährdung mit der nicht vorhandenen Immunität ausgesetzt bist. Dein AG kann das allerdings hinterfragen und prüfen lassen und es dir mit Grund untersagen. Ist es dein Kind und du nachweislich kein Geld dafür bekommen, kannst du es so machen. Meine Schwester hat schwanger ein Kind aus der 1.Klasse betreut. Sie war da in EZ mit dem 1.Kind (1 Jahr) und hat ihren AG darüber in Kenntnis gesetzt. AG hat zugestimmt. AG hätte ihr allerdings auch eine TZ-Arbeit in der Kita stellen können und dann hätte sie die annehmen müssen. Natürlich hätte sie das Melden auch vergessen können. Nur, irgendwann kommt alles raus und es fällt schon auf wenn du plötzlich mit 2 statt nur 1 Kind unterwegs bist. (In deinem Fall statt alleine mit Kind.)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr.Bader, ich bin in meiner Elternzeit erneut schwanger geworden. Aufgrund der Risikoschwangerschaft und einem gefährlichem Arbeitsplatz (Justizvollzug) habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen Nun meine Frage(n) : Geht mein Anspruch auf einen Kita- Ganztags- Platz für mein erstes Kind verloren ? (mein Mann arbeitet Vollzeit) Und, inwiewei ...

Guten Morgen, mein 2 jähriger Sohn geht seit 3 Monaten für 7-9 Std. in die Kita. Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Steht mir trotzdem der Ganztagsplatz von 7-9 Std. zu oder muss ich der Kita bzw dem Jugendamt (zwecks Kitagutschein) Bescheid sagen. LG tweety

Darf mein Arbeitgeber mir im Beschäftigungsverbot den Zuschuss für die Kita einfach streichen? Den Ganztags- Betreuungsplatz benötigte ich ja nur zum Arbeiten- und habe den Zuschuss auch schon länger als ein Jahr bekommen. Bis zum Eintritt des BV habe ich außerdem regelmäßige Überstunden gemacht, die monatlich abgerechnet wurden, die jetzt beim r ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe diese Frage auch Herr Dr. Bluni gestellt, war mir aber nicht sicher ob es sich eigentlich nicht um ein rein juristische Fragee handelt. Deswegen schreibe ich Ihnen auch. Ich hoffe,Sie können weiterhelfen. Ich habe ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich in einer Kita arbeite und kein Immunschüt ...

Hallo, Ich bin Erzieherin und mit meinem 2 Kind schwanger. Mein Mann und ich wollten unseren Sohn 7 Stunden in die Kita bringen, da wir eine lange Fahrt zur Kita haben. Um uns diese zu teilen, benötigen wir diese 7 Stunden, da ich sonst pro Tag 60 km fahre. Jedoch sagt das zuständige Amt, dass ich durch das Beschäftigungsverbot nur einen Anspruch ...

Guten Tag, angenommen eine Kita-Erzieherin befindet sich seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (April 2020). Empfohlen vom Betriebsarzt und ausgesprochen vom Arbeitgeber. Sie hat in dieser Zeit nicht am Kind gearbeitet aber an einzelnen Tagen Portfolioarbeit von zu Hause aus geleistet. Mit dem November Gehalt wurde allen Bes ...

Hallo, wir haben vor kurzem für unser 1. Kind den Kita Vertrag unterschrieben - 8 std Betreuung. Nun ja, Start wäre 1.11 und ich würde am 1.12 wieder arbeiten Vollzeit - Problem ist ich bin schwanger ganz frisch und hatte in der 1. Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten.    jetzt wäre meine Frage die: was passiert wenn ic ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...