TherraLilly
Mit der Drohung des Kindsvater, meine Tochter weg zunehmen, wenn ich auf das Kindesunterhalt nicht verzichte, traue ich dem Jugendamt an meinem Wohnort nicht mehr übern Weg. (Was auch daran liegt das er Politisch engagiert ist und auch dazu betonte mehr als genügend Kontakte beim Jugendamt zu haben. Zudem hat mich das dortige Jugendamt bei einer Erstberatung komplett sitzen lassen und sind ihren Pflichten wie ich nun weiß nicht nachgekommen...) Ich habe nun einen neuen Partner und ziehe es in Betracht bei Ihm meinen Hauptwohnsitz anzumelden, da ich mit meiner Tochter, welche bald zur Welt kommt auch meine meiste Zeit verbringen werde. Da mein Ex ein Stalker ist ziehe ich früher oder später sowieso zu meinem Freund. Jetzt stehe ich vor folgenden Fragen.... Wenn mein Hauptwohnsitz bei meinem Freund ist, steht mir dann noch Wohngeld zu? Werde ich mit Ihm in einer ehelichen Wohnsituation gesteckt oder zählen nur meine Tochter und ich? Muss ich alle weiteren Anträge wie Elterngeld, Elternzeit etc. ebenfalls am Hauptwohnsitz beantragen oder geht dies auch am Zweitwohnsitz, wo ich hinterher nur meine neue Adresse nachreichen muss? Bin ich nach wie vor Alleinerziehend oder zählt das mit neuen Partner nicht mehr? Bin ja trotzdem getrennt vom Leiblichen Vater meines Kindes... Ich bin ehrlich verzweifelt und enttäuscht vom dortigen Jugendamt, welches mich wirklich kurzfristig dazu drängt aus dieser Stadt nicht nur meines Ex wegen zu flüchten. Ich hoffe meine Fragen finden hier Ihre Antworten... Mit hoffnungsvollen Grüßen
Hallo, machen Sie sich davon frei, dass er in das Kind wegnehmen kann. Das ist mehr als unwahrscheinlich, da müssen Sie schon schwer drogenabhängig sein oder das Kind misshandeln. Ansonsten sollten Sie, wenn Sie umziehen wollen, dass auf jeden Fall tun, bevor das Kind geboren ist und er das Geld gemeinsame elterliche Sorgerecht beantragt. Dann ist das nämlich nicht mehr so einfach möglich. Und ja, wenn sie mit ihrem neuen Partner zusammenziehen sind sie eine Bedarfsgemeinschaft und so wird das dann auch bei sozialen Leistungen bewertet. Ist ja auch fair. Anträge sind ansonsten am Erstwohnsitz zu stellen. Es könnte, je nach Bundesland, eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn man nicht richtig angemeldet ist. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, zu Deiner Frage kann ich nichts beitragen, aber sieh zu, dass Du umziehst, bevor das Kind auf der Welt ist. Danach darfst Du zwar umziehen, der Umgang des Vaters mit dem Kind darf dann aber nicht mehr durch Umzug des Kindes erschwert werden. Viele Grüße
luvi
Hallo, Habe ich dich richtig verstanden, dass dir das Jugendamt rät, aus der Stadt wegzuziehen, in der auch der Kindsvater wohnt? Und das, obwohl sie den Vater kennen? Vielleicht auch, weil sie den Vater kennen? Zunächst mal bist du allein Sorgeberechtigte (außer ihr seid verheiratet oder macht ein Sorgeerklärung). Solange du das alleinige SR hast, darfst du mit Kind problemlos umziehen. Später kann er verhindern, dass das Kind umzieht. Wenn du umziehen möchtest, tue das am besten noch vor der Geburt. Wenn du mit deinem Partner zusammenlebt, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft. Evtl fãllt dann Wohngeld weg. Allerdings sparst du dann ha auch Geld für die zweite Wohnung. Alleinerziehend bist du nicht, wenn du mit deinem Partner zusammen lebst. Zieh doch in die Nähe deines Freundes, aber mit getrennter Wohnung. LG luvi
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