Alioscha
Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte in den Beiträgen die hier bisher veröffentlich wurden keinen passenden Vergleich zu einer Thematik finden, wegen derer ich Sie gerne um rechtliche Auskunft ersuchen möchte, vielleicht können Sie mir helfen. Ich, der Vater von 2 Kindern (4/1) wohne in Betzenstein in Bayern. Die Mutter meiner Kinder wohnt mit den Kindern in Frankfurt. Die Kinder gehen dort bisher in den Kindergarten/Krabbelstube. Die Mutter arbeitet freiberuflich im Außendienst. Sie ist auf den Standort Frankfurt beruflich angewiesen wegen der geografischen Lage zu ihren Einsatzgebieten, die sie von dort aus sehr schnell erreichen kann. Wir würden gerne zusammenziehen bei mir in Betzenstein als gemeinsamen Lebensmittelpunkt. Dann würde sie sich beim Finanzamt in Betzenstein anmelden. Sie könnte die Wohnung in Frankfurt beibehalten als beruflich notwendiger Zweitwohnsitz und ihn während der Woche nutzen. Frage: -Dürfen unsere Kinder in diesem Fall weiterhin in Frankfurt in die Kita/Krabbelstube gehen und später auch dort in die Schule während der Woche, zumindest so lange, wie der Zweitwohnsitz Frankfurt beruflich noch gehalten werden muss? -Wie sieht es in vorangegangenen Fällen bezüglich der möglichen Absprache zwischen den kommunalen Kostenträgern der Kitas aus? Wurden erfahrungsgemäß hier überhaupt schon Ansprüche von Kitakosten vom Erstwohnsitzanspruch an den Zweitwohnsitz überwiesen und hat das erfahrungsgemäß schon geklappt? Ich bedanke mich für Ihre Bemühung. Mit besten Grüßen
Hallo, nein, da gibt es keinen Anspruch - nur am Hauptwohnsitz. Liebe Grüße NB
Bianca197
Hallo Alioscha, ich kann Dir Deine Feage nicht beantworten, aber ich bezwrigle, dass Deine Partnsrin und Deine Kinder gesetzeskonform Ihren Erstwohnsitz bei Dir und Ihren Zweitwohnsitz in Frankfurt anmelden können. Weil sie ja unter der Woche in Frankfzrt wären. Also 5/7 der Zeit. Erstwohnsitz ist derjenige, wo man seinen gewöhnlichen Aufentgalt hat. Das wäre nei Euch dann Wohl Franjfurt? Liebe Grüße Bianca,
drosera
Hallo! Bei dieser Konstellation ist das durchaus diskutabel: - erklärter Familienmittelpunkt ist Betzenstein - nicht-Arbeitszeiten ( Krankheit, Urlaub) werden vorrangig in Betzenstein erbracht - verbrachte Zeit in FFM: Montagabend bis Freitagmorgen, sind ca 3.5 Tage
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit bei der Bundeswehr beschäftigt und werde im Mai von meinem Dienstort was auch mein Hauptwohnsitz ist aus beruflichen gründen nach Appen in Schleswig Holstein kommandiert. Da ich alleinerziehend bin, meine Tochter ist 5 Jahre, brauche ich auch einen Kitaplatz. Die Wohnung die ich in Schleswig Holstein hab ...
Hallo. Ich wohne derzeit in Thüringen, mein Freund in Leipzig. Mein Sohn geht ab Oktober in Leipzig in die Kita. Ist es möglich, dass ich meinen und seinen Erstwohnsitz in Thüringen belasse und lediglich seinen Zweitwohnsitz in Leipzig anmelde? Was wäre mit dem Kindergeld, wenn ich seinen Erstwohnsitz nach Leipzig melden muss. Bekommt das da ...
Liebe Frau Bader, ich bin eine studierende Mutter und habe eine 2 jährige Tochter, die ab den 01.01.2014 einen Kitaplatz in Frankfurt Heddernheim bekommen hat. Nun möchten wir von Stadtteil Heddernheim nach Riedberg umziehen. Die Entfernung ist nicht sehr weit. Momentan erreichen wir die Kita zu Fuß in 5 min. Im Falle des Umzuges wären es 2 Minu ...
Sehr geehrte Frau Bader, es gestaltet sich an unserem Wohnort sehr schwierig einen Kitaplatz für 8/2014 zu bekommen. Nun arbeitet meine Frau in einem Nachbarort (ca. 10km) und wir überlegen eine dort gelegene Einrichtung zu nutzen. Eine dort lebende Bekannte würde es uns ermöglichen einen Zweitwohnsitz bei ihr anzumelden, die Kita ist darüber au ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn bekommt Gott sei Dank ab 01. Oktober 24 seinen Kitaplatz. Doch leider endet meine voll ausgeschöpfte Elternzeit am 16. September 24. In meiner Anmeldung hatte ich deshalb den 01. August 24 angegeben das wir genügend Zeit haben ohne Stress. Da mein Sohn noch nie in einer Betreuung war. Leider kann niemand sonst die Ei ...
Guten Tag Frau Bader, wir überlegen den Kitaplatz für unseren 3,5 Jahre alten Sohn einzuklagen. Er würde sonst erst mit fast 5 Jahren erst einen Platz erhalten. Uns stellt sich allerdings die Frage: wenn uns ein Platz angeboten wird und wir diesen ablehnen (weil zB die Einrichtung einen sehr schlechten Ruf hat), verlieren wir dann den Rechtsa ...
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir hatten für unsere Tochter ursprünglich einen Kitaplatz (U3) ab April 24 gesucht, nach Mitteilung der Stadt dass hier erst immer nach den Sommerferien eingewöhnt wird haben wir das akzeptiert. Nun haben wir im normalen Vergabeprozess keinen Platz erhalten. Antrag auf Notplatz wurde direkt gestellt, hier werden w ...
Guten Tag liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Elterngeldes. Mein Elterngeld erhalte ich noch bis März 2025 jedoch geht die Eingewöhnung meiner Tochter im Oktober 2024 los. Erhalte ich trotzdem weiter das Elterngeld auch wenn meine Tochter bereits in der Kita ist? Mir wurde gesagt, dass ich dann keinen Anspruch mehr hab ...
Guten Tag, meine Kinder (8 und 11 Jahre) leben seit 3 Jahren im Wechselmodell. Der Hauptwohnsitz war von Anfang an bei mir und nun sagt mir mein Ex Mann plötzlich das er die Kinder gerne bei sich als Zweitwohnsitz anmelden möchten. Eine Grund möchte er mir nicht nennen. Können Sie mir sagen ob das für uns irgendwelche Nachteile hat? V ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit