Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippenplatz wegen Umzug an Zweitwohnsitz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krippenplatz wegen Umzug an Zweitwohnsitz

Litenmus

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Hallo, Folgendes: Ich und mein Mann sind beide Lehrer. Im Moment wohnen wir an Ort A. Dort befinde ich mich im Moment in Elternzeit und unser Kind ist dort für einen Monat in der Krippe gemeldet (Juli2018), da ich sonst keine Betreuung vor Ort habe und unsere Elternzeit ab Juli abläuft. Aus diesem Grund werden wir auch August 2018 an Ort B versetzt (früher geht es rechtlich nicht), in die Nähe von Oma und Opa. Wir haben sogar schon dort ein Haus, wohin wir mit unserem Sohn einziehen werden. Unser Sohn müsste dann ab September 2018 die Krippe an Ort B besuchen. Nun ist die Situation so: Man muss die Kinder im Voraus für Krippen anmelden, ich lese oft von 6 Monaten. Das heißt: Ich melde mein Kind jetzt für Krippe an Ort B an, aber habe aktuell den Wohnsitz an Ort A. :( Somit glaube ich kaum, dass ich Chancen auf einen Platz habe. Werde ich mich jetzt an Ort B schon als Wohnsitz anmelden, verliere ich evtl. den aktuellen Platz an Ort A. Ich hoffe, Sie können mir folgen. Haben Sie Tipps? Wir werden den neuen Wohnsitz August 2018 anmelden, aber dann sind ja die Krippenplätze sicher schon vergeben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist Ort B, denn mit dem Umzug verlieren Sie den Anspruch in A. Schicken Sie doch eine Kopie vom KV hin. Liebe Grüße NB


Tina_33

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Das war bei uns ähnlich. Gib auf dem Antrag, den du in Ort B stellst, an, wann genau ihr nach B zieht und schreib auch schon drauf wohin genau, damit klar ist, dass es schon ein Haus gibt und die Sache fix ist. Ich habe das so gemacht und problemlos zwei Kigaplätze im neuen Wohnort angeboten bekommen (für das darauffolgende Betreuungsjahr), während wir noch im ersten Ort gemeldet waren und er dort auch noch in den Kiga ging.


Mitglied inaktiv

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Kein Problem, hatten wir auch. Wohnten in Ort A, er hätte dort auch einen Platz gehabt ab August. Aber, da klar war, das wir bald nach Ort B umziehen und dann das Kind entweder hätte ein Jahr in der KiTa von Ort A bleiben müssen oder wir eben eine überschaubare Zeit dann ihn zu Ort B bringen obwohl wir dort eben noch nicht wohnten, haben alle Beteiligten zugestimmt das er sofort ab August in die KiTa in Ort B gehen konnte. Auch um eine weitere Eingewöhnung zu vermeiden. Umgezogen sind wir dann im Oktober bzw November, war aber gar kein Problem. Außer eben der Pendelei. Man muss nur halt vorher fragen, wenn möglich werden die das auch im Sinne des Kindes so entscheiden das unnötige mehrere Wechsel vermieden werden.


Litenmus

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Danke euch beiden. Problem ist leider, dass A und B fast 200km entfernt sind. :( Daher lassen wir uns auch versetzen, da es auf Dauer ohne Oma/Opa nicht machbar ist. Wochenbett war schon eine Katastrophe. Nun meinte ein Jurastudent, dass wir einen Anspruch in der Kommune haben, da unser Sohn über ein Jahr wär. Falls nicht, steht uns eine Entschädigung in Höhe des Gehalts zu, wenn wir daheim bleiben müssen. Tja, nur ist dies bei Lehrern nicht umsetzbar, da sonst eine Klasse ohne Leitung dasteht und wir ja im öffentlichen Dienst arbeiten und "Treue" geschworen haben. Sonst würden wir uns mal schnell Urlaub nehmen und gut wäre. Das können im Notfall Oma und Opa, aber damit wäre auch nur 1 Monat abgedeckt...


kati1976

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Bevor du die den Kopf zerbrichts was sein könnte,nehme doch Kontakt mit der Kita in Ort B auf. Schilder die Situation und dann gucke was Sache ist.


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