Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange darf Familienkasse die Antwort geben auf Begründung nach Widerspruch ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie lange darf Familienkasse die Antwort geben auf Begründung nach Widerspruch ?

ElenaK

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Guten Abend Frau Bader, ich habe volgende Frage, Ich habe bei Familienkasse Bremen ein Kinderzuschlag antrag gestellt( mein Mann verdient zu wenig)und dann die haben sofort abgelehnt.Ich habe sofort ein Widerspruch geschrieben, dann habe sofort ein Antwort gekriegt ,das die ein Begründung brauchen. Ich habe dann Begründung geschrieben und 3 letzte Abrechnungen dazu gelegt und abgeschickt. Das musste bis zum 13.01.2015 abgegeben sein, habe rechtzeitig das gemacht.Wie lange muss ich noch warten?Ist das richtig so das bearbeitung so lange dauert?Was kann ich noch beantragen?3 kinder und mein Mann arbeitet alleine ,ich bin noch zu hause, Kinder sind Tochter ist 6 jahre , Sohn fast 5 jahre und noch ein Sohn 1 jahr und 3 monate alt.Danke für Ihre Antwort.Mfg Elena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Amt hat mind. 3 Mo. Zeit, dann kann man eine Untätigkeitsklage erheben. Liebe Grüße NB


ALF0709

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3 Monate beträgt die Bearbeitungsfrist für Widersprüche. Dann darfst du Untätigkeitsklage erheben. Also bis 13.4. musst du dich noch gedulden. Hatte das auch gerade. Habe am 6.12.14 Widerspruch gegen Kinderzuschlagbescheid (mit Begründung) eingelegt, bis Mitte Februar hatte ih nichts gehört. Ich hab denen dann geschrieben, dass wenn ich bis zum 6.3. keinen Bescheid habe, ich Untätigkeitsklage erheben werde. 2 Tage später war der Bescheid da.


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