Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Infos an Vater ohne Sorgerecht ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Infos an Vater ohne Sorgerecht ?

Mogli18

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Hey Mutter verweigert den Umgang, Vater hat mehrmals geklagt. Er hat kein Sorgerecht. Welche Rechte auf Informationen hat er ? Briefe an das Kind werden verbrannt zurückgeschickt. Mutter verweigert alle Infos. Welche Schule. Gesundheit. Zeugnisse. Er weiss nichts, das Kind ist jetzt 10. Bitte um Hilfe .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, sochen Anspruch hat er. Vllt. den RA wechseln? Mal mehr Druck auf die Mutter aufbauen! Liebe Grùsse, NB


Lina_100

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Das Verbrennen und auch nur das Zurueckschicken der Briefe dürfte ohne Einverständnis des Kindes (bzw. evtl sogar des Vormundschaftsgerichtes) strafbar sein.


Mogli18

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Oh,ok. Und als was kann man das anzeigen? Die Briefe werden nun übers Jugendamt gesendet. Der Mitarbeiter sagte aber weiter nichts dazu. Nur daß die Mutter wohl überfordert gewesen sei wie sie dem Kind den Brief erklären sollte.


Lina_100

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(Post-)Unterschlagung bzw. Verletzung des Briefgeheimnisses. Wegen der Minderjährigkeit waere hier das JA gefordert, evtl ist ein Strafantrag erforderlich.


Mogli18

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Danke für die Info. Aber bringen wird es ihm nichts. Sie wird sagen das Kind hat das selbst so gewollt, weil es mit dem Vater nichts zu tun haben will. Dann steh aussage gegen Aussage. Da er keinerllei Chancen hat wollte er gerne mit der Lehrerin sprechen, damit sie sich an das Jugendamt wenden, wenn Auffälligkeiten sein sollen. Aber sie verweigert alle Infos, er weiß nichts von dem Kind mehr.


Julisa

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Das Umgangsrecht kann er vor Gericht einklagen. Durch die lange Zeit die er das kind nciht gesehen hat, wird das gEricht erst mal auf betreuten Umgang gehen, aber das wäre ja shcon mal ein Anfang und wenn die BEiden sich wieder angenähert haben dann darf er sein Kind auch ohne die Betreuung des Jugendamtes sehen. Denn auch wenn er kein Sorgerecht hat, ein Umgangsrecht hat jeder Vater. Selbst wenn sie sagt das Kind möchte nciht, das kind wird ohne das Beisen der Mutter selbst dazu befragt . Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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julisa hat recht, er muß nicht mal richtig klagen, ein formloser auch handgeschriebener brief an das gericht reicht und das umgangsprozedere nimmt seinen lauf.


Mogli18

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Es gab unzählige Umgangsverfahren. Es ist sinnlos, die Mutter hält sich an keine Beschlüße. Darum fragt er sich, welche Rechte auf Informationen er hat über das Kind. Welche Schule zum Beispiel.


Mitglied inaktiv

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wenn sie sich an keine beschlüsse hält, kann sie zu zwangsgeld verdonnert werden, sogar bin hin zur beugehaft. im rahmen des umgangsrechts hat er sicher ein recht auf informationen, denk ich mal, nur wenn keiner das recht durchsetzt, ist es nichts wert!


Julisa

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jup, da muss ich kravallie Recht geben. Wenn sie sich nciht an die Beschlüsse hällt dann wieder anzeigen wegen Kindesentzug. Wenn ihr wirklich den Kontakt haben wollt dann müsst ihr jetzt einenlangen Atem haben und knallhart dran bleiben. Ich kenne einen fall wo die Kindsmutter dann bei der 2. Geldstrafe klein bei gegeben hat, seither läuft es.


Mogli18

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Danke, aber es geht nicht um Umgang. Nur um die Frage ob ein Vater ohne Sorgerecht das Recht hat zu wissen, auf welche Schule sein Kind geht. Und was er noch in Erfahrung bringen kann. Notfalls vor Gericht Informationen einklagen kann.


Bernsteinelfe

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Nein, diese Rechte hat er nicht. Er hat nur ein Umgangsrecht und in dem Rahmen die Möglichkeit, informell alles zu erfahren was er will.


Mogli18

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Was heißt denn informell erfahren ? Nun, das Umgangsrecht ist nicht mehr Thema. Und es muss doch Gesetze dazu geben, oder nicht? Informationen sind an den Umgang gekoppelt?


Mitglied inaktiv

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willst du jetzt §§ genannt haben? die gibt es meines wissens nach nicht, aber es versteht sich von selbst, daß es sich innerhalb des umgangsrechtes einfach ergibt. so habe ich mit der vom gericht bestimmten psychologin vereinbart, dem erzeuger meines kindes eim halbährliches update zu geben. nochmal: was willst du denn mit gesetzen über die infopflicht der mutter, wenn sie schon umgangsbeschlüsse nicht beachtet?


Mogli18

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Umgangsverweigerung und Herausgabe mit Gerichtsvollzieher / Manipulationen der Mutter, wirken sich aktiv auf das Kind aus. Ohne Umgang entfällt dieses Leid. Die Pflicht Informationen herzugeben, würde das Kind nicht direkt in seinem Leben belasten, dem Vater jedoch die Möglichkeit geben zumindest Grundwissen ( Schule,Noten, vielleicht Gesundheit , 1x im Jahr ein aktuelles Bild) über sein Kind zu haben. Daher die Frage, ob es ein Recht auf Informationen gibt, unabhängig vom Kontakt.


Mitglied inaktiv

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ich fürchte aber, daß es ohne diese "vorhut" nicht geht und er die informationen nur bekommt, wenn er in den sauren apfel beisst und alles nochmal durchmacht. ich frage mich, ob es das wert ist. was nützt das wissen, zb welche schule und wie gut es ist? ein echter einblick ist das nicht.


Mogli18

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Das stimmt. Aber abgesehen vom wirklichen Interesse, so zeigt es dem Mädchen auch später, daß es einen interessierten Vater hatte und es ihm nicht egal war, wie es ihr geht, wie es in der Schule geht, wie sie ausschaut. Ein Teilhaben am Leben wird das nicht sein, aber es wird mehr sein, als nur zahlen zu dürfen. Der Klageweg ist zuende bestritten, das Thema ist durch.


Mogli18

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http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html Somit hat er eine rechtliche Handhabe. Schön !


Mitglied inaktiv

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schick. allerdings wird die mutter damit argumentieren, daß es nicht kindeswohldienlich ist. und dann? welche position hast du? bist du die neue frau vom vater?


Mogli18

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Nein, die Tante des Kindes. Geht um meinen Bruder. Nun, dann muss sie beweisen dass es dem Kindeswohl nicht dient. Denke ich. Ich geb ihm das weiter, den Rest muß er machen. Wenn er scheitert scheitert er, aber er kann belegen, daß er es versucht hat.


Bernsteinelfe

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Da steht nicht explizit etwas von Eltern ohne Sorgerecht, etc. Es kann auch sein, dass einem Elternteil das SR entzogen wurde, wichtige Gründe dagegen sprechen, etc. Sie muss es ihm nicht sagen, die Schule dürfte nichtmal bestätigen, ob Kind dort Schüler ist (falls er auf die Idee käme, alle abzutelefonieren), er könnte nur auf Bekanntgabe klagen, also den Gerichtsweg beschreiten.


Mogli18

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http://www.familie-aw.de/index/eintrag/5/informationsrecht-und-informationspflicht-der-eltern Da steht es noch genauer. Ich gebe es ihm weiter, dann wird man sehen was bei rauskommt. Im negativen Fall nichts, aber er kann belegen, dass er es versucht hat. Also kann er nur gewinnen.


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