Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld TV-V während anteiliger Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld TV-V während anteiliger Elternzeit

Lavazza84

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wir haben den Tarifvertrag der Versorgungsbetriebe TV-V und zählt somit zum öffentlichen Dienst. Unser Kind wird voraussichtlich im April 2019 geboren, den Mutterschutz trete ich ab 25.2.19 an, nach den 8 Wochen plane ich eine Elternzeit bis zum Sommer 2020. Habe ich für das Jahr 2019 noch Anspruch auf das Weihnachtsgeld? Wenn ja, in voller Höhe oder nur anteilig (sprich für Jan-Juni, da bis dahin die Mutterschutzfrist gilt)? Welcher § regelt das genau? Danke & Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 20 mit ERläuterung hier: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450 Liebe Grüße NB


Lavazza84

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Ich habe gerade etwas hierzu gefunden, § 20 TVÖD: (4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, 1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG, c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat; -> dann würde das heißen, dass ich im Jahr 2020 volles 13. Gehalt bekäme, da sowohl der Muschu sowie die Elternzeit im selben Kalenderjahr der Geburt erfolgen zu einem Ausschluss der Zwölftelung führen, richtig?


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