Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld Elternzeit

LMC2712

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Guten Abend.... Am 10.10.2018 wurde mein 1. Sohn geboren und im November 2018 bekam ich ganz normal wie in den Vorjahren auch, mein Weihnachtsgeld (13. Gehalt). 2019 ebenfalls und am 25.01.2020 kam mein 2. Sohn. Im November 2020 bekam ich wieder mein 13. Aber dieses Jahr wurde kein 13. ausgezahlt. Ist das so üblich? Bei meinem 1. Sohn hatte ich 3 Jahre Elternzeit beantragt und 2 Jahre Elterngeld....das wurde aber durch die erneute Schwangerschaft unterbrochen und die Elternzeit/Elterngeld ab der Geburt vom 2. Kind erneuert. Mein letztes Elterngeld war jetzt im Oktober. Und ab Ende Januar befinde ich mich im 3. Elternzeitjahr. Wieso bekomme ich dieses Jahr kein 13.?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Es gilt also, was mit dem Ag vereinbart ist. Oder was er fw zahlt, evtl. unter Vorbehalt. Es kann auch Gewohnheitsrecht gelten, dass alles kann ich aber auf die Ferne nicht wissen. Liebe Grüße NB


Felica

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Das wirst du deinen AG fragen müssen. Anspruch hast du jedenfalls in der Elternzeit nicht. Im Mutterschutz dagegen schon.


LMC2712

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Ja aber ich bin seit insgesamt 2018 in Elternzeit und komme erst Januar 2022 ins 3. Elternzeitjahr und bisher habe ich immer Mitte November mein 13. bekommen. (Bin seit 2013 in der Firma) Darum kann die Theorie mit Mutterschutz ja nicht stimmen.


misses-cat

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2018 hast du gearbeitet und Mutterschutz also gab es Weihnachtsgeld 2019 hattest auch Mutterschutz also wieder Weihnachtsgeld Ebenso 2020 2021 warst du nur in Elternzeit dann darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen


LMC2712

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Ok also komplett gestrichen ist es nicht....aber es ist ganz ganz wenig im Vergleich. Ich wusste nix davon...steht bei uns leider nirgends im Vertrag.


misses-cat

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Hast du in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nachgeschaut. In meinem Arbeitsvertrag steht auch nichts, aber ich habe im Tarifvertrag von meiner Arbeitsstelle nachgelesen da war das vermerkt.


roza_soza

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Hast du einen Tarifvertrag? Bei meinem Tarif zB ist es so, dass bis zum 1. Geburtstag Weihnachtsgeld gezahlt wird bzw eben anteilig bis zu dem Zeitpunkt. Da hätte ich an deiner Stelle weniger als 1/12 bekommen, da ja nur 1.-24.02.2021 als Grundlage zählen würde. Also 24/365el der Gesamtsumme.


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